UNI-Forum

+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Daniel123 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    12.02.2008
    Beiträge
    1

    Gewerbe:Promotion

    Hallöchen zusammen,

    Ich hab da mal ne Frage bezüglich Promotionjob als Student.
    Ich habe vor einiger Zeit ein Gewerbe angemeldet zwecks Promotiontätigkeit. Ich habe angegeben, dass ich keine Mehrwertsteuer einkassieren möchte und damit am Jahresende auch nicht abdrücken muss. Diese Regelung ist glaube ich bis irgendwas bei 16.000 € im Jahr möglich.
    Jetzt meine Frage. Muss ich nun eine Steuererklärung von letztem Jahr machen, bei der ich alle meine Rechnungen, die ich geschrieben habe, abgeben muss? Das Problem ist, ich habe gar nicht mehr alle Rechnungen vorliegen. Aber ich muss meinem Finanzamt schon mitteilen, dass ich Gewerbetreibender bin, oder? Es ist nämlich so, dass ich bislang auf den Rechnungen immer die Steuernummer vom Finanzamt meines Zweitwohnsitzes angegeben habe, die davon ausgehen, dass ich normaler Arbeitnehmer bin. Ich hatte mit ihnen telefoniert und sie meinten, ich sollte die Rechnungsnummer des Finanzamts, wo mein Erstwohnsitz ist, wo ich übrigens auch mein Gewerbe angemeldet habe, angeben. Die würden dann die Daten vom anderen Finanzamt übernehmen. Also, ich weiss halt nicht, inwiefern ich jetzt als Student mit einer gewerblichen Promotiontätigkeit mit einem Einkommen von unter 16.000 im Jahr dazu verpflichtet bin, Steuern zu zahlen, bzw. welche Auswirkungen das auch auf meine Krankenkasse hat, da ich im moment noch über meine Eltern versichert bin. BaföG bekomme ich nicht.
    Helft mir bitte
    Beste Grüße, Daniel

  2. #2
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von Daniel123 Beitrag anzeigen
    Aber ich muss meinem Finanzamt schon mitteilen, dass ich Gewerbetreibender bin, oder?
    Du füllst die Anlage "GSE" zusätzlich zu den anderen aus. Das ist die für Gewerbetreibende, Freiberufler.

    Zitat Zitat von Daniel123 Beitrag anzeigen
    Also, ich weiss halt nicht, inwiefern ich jetzt als Student mit einer gewerblichen Promotiontätigkeit mit einem Einkommen von unter 16.000 im Jahr dazu verpflichtet bin, Steuern zu zahlen, bzw. welche Auswirkungen das auch auf meine Krankenkasse hat, da ich im moment noch über meine Eltern versichert bin.
    Da fragst Du doch am besten mal jemanden, der sich damit auskennt und nicht hier.
    Steuerfragen: Steuerberater oder Finanzamt (Du musst unter 16.000 EUR Gewinn zwar keine MwSt. abführen, aber Steuern fallen *natürlich* an! Das steuerfreie Existenzminimum liegt weit unter 16.000 EUR...)
    Krankenversicherung: die KV Deiner Eltern.

    Du kannst es ja jeweils als Wunsch nach genereller Information für einen hypothetischen Fall darstellen.

    P.

  3. #3
    Avatar von Platy84
    Platy84 ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    07.02.2004
    Beiträge
    2.023
    Zitat Zitat von Daniel123 Beitrag anzeigen
    Hallöchen zusammen,

    Ich hab da mal ne Frage bezüglich Promotionjob als Student.
    Ich habe vor einiger Zeit ein Gewerbe angemeldet zwecks Promotiontätigkeit. Ich habe angegeben, dass ich keine Mehrwertsteuer einkassieren möchte und damit am Jahresende auch nicht abdrücken muss. Diese Regelung ist glaube ich bis irgendwas bei 16.000 € im Jahr möglich.
    Diese Kleinunternehmerregelung habe ich abgelehnt, weil ich finde, dass es komisch wirkt, auf der Rechnung keine Mehrwertsteuer draufzuhaben. Aber bei deiner Tätigkeit ist das ja sicher kein Problem.
    Jetzt meine Frage. Muss ich nun eine Steuererklärung von letztem Jahr machen, bei der ich alle meine Rechnungen, die ich geschrieben habe, abgeben muss? Das Problem ist, ich habe gar nicht mehr alle Rechnungen vorliegen.
    Ja, eine Steuererklärung musst du machen. Vorlegen musst du die Rechnungen vermutlich nicht, dennoch ist es wichtig, ALLE Rechnungen/Quittungen/Belege aufzuheben. Problematisch wird´s nämlich, falls du die Sachen dann doch mal vorzeigen musst. Hast du die Rechnungsschreiben denn nicht auf deinem Computer? Oder erstellst du sie per Hand? (in Form von Quittungen z.B.)
    Aber ich muss meinem Finanzamt schon mitteilen, dass ich Gewerbetreibender bin, oder?Es ist nämlich so, dass ich bislang auf den Rechnungen immer die Steuernummer vom Finanzamt meines Zweitwohnsitzes angegeben habe, die davon ausgehen, dass ich normaler Arbeitnehmer bin. Ich hatte mit ihnen telefoniert und sie meinten, ich sollte die Rechnungsnummer des Finanzamts, wo mein Erstwohnsitz ist, wo ich übrigens auch mein Gewerbe angemeldet habe, angeben. Die würden dann die Daten vom anderen Finanzamt übernehmen. Also, ich weiss halt nicht, inwiefern ich jetzt als Student mit einer gewerblichen Promotiontätigkeit mit einem Einkommen von unter 16.000 im Jahr dazu verpflichtet bin, Steuern zu zahlen, bzw. welche Auswirkungen das auch auf meine Krankenkasse hat, da ich im moment noch über meine Eltern versichert bin. BaföG bekomme ich nicht.
    Also:
    Wenn du dich beim einem Finanzamt als Gewerbetreibender anmeldest, musst du auch dort eine Steuernummer beantragen, die dann auf deine Rechnungen kommt (falls du Mehrwertsteuer ausweist!). Diese Steuernummer brauchst du auch für deine Steuererklärung. Die Steuernummer, die du als Arbeitnehmer hast, gilt NICHT für deine Selbständigkeit. Mehrwertsteuer zahlst du ja dank Kleinunternehmerregelung sowieso nicht und eine Gewerbesteuer zahlst du erst ab 26.000 € Gewinn (!) pro Jahr (das hab ich zumindest ergooglet, lege meine Hand dafür aber nicht ins Feuer). Ansonsten fallen meines Wissens nach keine Steuern an.
    Wenn du selbständig bist (also Gewerbetreibender) darfst du bei deinen Eltern nicht mehr versichert sein, sondern musst dich selbst versichern. Ob das bei der Kleinunternehmerregelung aber anders ist, kann ich dir nicht sagen. Ich zumindest musste mich selbst versichern.
    So, ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
    Und mit dem Finanzamt sollte man es sich nie verscherzen! Wichtiger Tip!
    Geändert von Platy84 (20-02-2008 um 16:19 Uhr)

  4. #4
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Zitat Zitat von Paracelsus Beitrag anzeigen
    Du kannst es ja jeweils als Wunsch nach genereller Information für einen hypothetischen Fall darstellen.

    P.
    Und dann? Wenn er erwartungsgemäß erfährt, dass er Unrecht tut? Nach meinem Wissen erkundet bei volljährigen Familienmitgliedern auch die Krankenkasse sich mindestens jährlich nach dem Stand der Dinge, etwa nach dem Verlauf der Ausbildung und den erzielten Einnahmen des Mitversicherten. Zudem unterschreibt man da auch einen Bogen, in dem man zustimmt, sämtliche Änderungen in dieser Sache unverzüglich der Krankenkasse mitzuteilen.

    Wenn er nun aber nicht mehr (nur) Stundent ist, sondern gleichzeitig auch selbständiger Unternehmer, so muss er sich wohl auch mal um die Neuordnung seiner Krankenversicherung und den anderen Teilen der Sozialversicherung bemühen. Das könnte ansonsten sogar strafrechtliche Folgen haben, wenn man Sozialabgaben hinterzieht.

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein