Und von wem erwartest Du jetzt die zutreffende und widerspruchsfreie Klärung Deiner Situation?
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen ändern sich so schon ständig und sind sooo vielfältig, dass fast jeder ein Einzelfall ist und für niemanden das selbe gilt, was für seinen Nachbarn gilt.
Gerade daran krankt ja da System, weshalb es als ungerecht empfunden wird und geradezu herausfordert, es zu umgehen.
Und dann kommst Du und fragst auch noch, wie denn die Sache nun für ausländische Staatsbürger aussieht?
Ich würde an Deiner Stelle zuerst einmal die Frage klären, inwieweit die Mitversicherung über den Vater überhaupt im Ausland anfallende Krankheitskosten abdeckt?
Und ansonsten kannst Du Dich doch als ganz normaler Mitarbeiter anstellen lassen, wie jeder andere EU-Bürger auch, mit Einzahlung in Sozial-, Renten- und Krankenversicherung (deren Notwendigkeit oder Freistellung der Arbeitgeber ohnehin -auch im eigenen Interesse- prüft *) und am Ende des Jahres machst Du Deine Steuererklärung und bekommst ggf. zuviel gezahlte Steuern zurück.
* Auch der Arbeitgeber zahlt ja Beiträge in die Sozialversicherung ein, nämlich knapp die Hälfte der Gesamtbeiträge und er freut sich natürlich auch, wenn es Befreiungstatbestände gibt und hat dafür ein Formular mit einfachen "Ja"-"Nein"-Fragen für Dich bereit, was Du bei der Einstellung mit ausfüllst, neben einer Unmenge anderer Formulare.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
-
11-03-2008 16:42 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 11.03.2008
- Beiträge
- 2
lohnsteuerkarte oder freiberuflich?
hey!
hoffe ihr könnt mir helfen, diverse ämter leider nicht...
ich studier architektur in münchen und werde ab april für ca. sechs monate in einem büro mitarbeiten und 800 euro im monat verdienen.
so weit ich informiert bin, müsste ich wenn ich auf lohnsteuerkarte arbeite dann sozailversicherungsbeiträge zahlen, oder? da ich ja nicht über die 7600 euro grenze komme aber keine lohnsteuer?
nun stellt sich die frage ob es nicht günstiger wäre für mich freiberuflich zu arbeiten. dann hätte ja das büro keine steuerlichen abgaben und ich auch nicht? da ich wie gesagt unter der grenze bleiben werde, brauch ich dann überhaupt eine steuernummer oder kann ich einfach so eine rechnung stellen? und wie sieht das mit der sozialversicherung aus? muss ich als freiberufler beiträge zahlen? da ich noch bei meinem vater mitversichert bin (achtung: bin in österreich krankenversichert!, etwas kompliziert, kennt sich leider kein amt aus...), muss ich mich trotzdem nochmal versichern?
oder hätte ich als österreicherin hier auch auf lohnsteuerkarte keine sozialversicherungsbeiträge in deutschland zu leisten?
hab auch noch einen job auf lohnsteuerkarte, würde sich das mit dem freiberuflichen beeinflussen (ausser dass der betrag zusammengerechnet wird)?
schon mal vielen dank!!!
liebe grüsse,
nicole
-
12-03-2008 11:11 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
Geändert von lausitzer (16-03-2008 um 07:02 Uhr)
-
16-03-2008 01:27 #3
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
- Registriert seit
- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Die Logik muss man jetzt aber nicht verstehen, oder?
So in etwa... Wer abhängig beschäftigt ist ist sozialversicherungspflichtig, sofern die 50 Tage-Grenze im Jahr überschritten wird (bei Dir der Fall).
Das Büro hat so oder so keine Steuern abzuführen, weil die aus Deinem Brutto bezahlt werden. Die Firma zahlt nur den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung, also z.B. bei 19,9% Rentenversicherung zahlst Du vom Brutto 9.95% und die Firma legt auf das Brutto die gleich Summe rechnerisch nochmal drauf und führt alles zusammen an die Rentenkasse ab - das sind die vielzitierten "Lohnnebenkosten"
Du musst jegliche Einkünfte beim Finanzamt melden. Als Freiberuflerin musst Du dazu bei der Steuererklärung die Anlage "GSE" ausfüllen. Im Zuge der "Kleinunternehmerregelung" musst Du weder Mehrwertsteuer ausweisen, noch Steuern zahlen. Die genaue Höhe dazu nennt Dir das Finanzamt oder ein Steuerberater.
Nein. Ein Selbständiger ist für seine Absicherung ganz allein verantwortlich. Was Du für die Mitversicherung beachten musst ist die Zuverdienstgrenze der österreichischen Krankenversicherung. In Deutschland gibt es dafür Grenzen, die ich allerdings gerade nicht im Kopf habe - ist alles schon zu lang her...
Wer hier arbeitet zahlt her Steuern und führt hier SV-Beiträge ab, zumindest dem Grundsatz nach. Da Du als Studentin "österreichisch" familienversichert bist und Österreich auch zur EU gehört, wird das wohl als gleichwertig akzeptiert (das ist jetzt nur eine Vermutung!). Oberhalb der Verdienstgrenzen für eine Familienmitversicherung, und da gelten sicher die deutschen Grenzen, müsstest Du Dich vermutlich hier selbst versichern, so wie ein Deutscher das auch tun müsste.
Viel interessanter wird es noch: ist das ein freiwilliger Job oder ist das ein Pflichtpraktikum? Im ersten Fall darfst Du monatlich nicht mehra ls 80 STunden und wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden arbeiten, sonst bist Du SV-rechtlich Deinen Studentenstatus los, weil man davon ausgehen kann, dass Du nicht mehr wirklich studierst. Bei Pflichtpraktika vor dem Abschlußexamen ist das was anders, die gelten als Ausbildung.
Nein, Du musst eben nur zusätzlich die Anlage GSE ausfüllen und den Gewinn der Tätigkeit (ist ja beim Freiberufler kein Lohn/Gehalt, sondern ein Auftragshonorar!) deklarieren. U.U. musst Du Steuern nachentrichten, je nach dem, was Du sonst so verdienst.
Dein Fall ist so verzwickt, das schreit geradezu nach einem Steuerberater mit EU-Erfahrung. Kompetente und umfassende Hilfe solltest Du hier nicht erwarten. Alle meine Aussagen sind auch ohne Gewähr nach bestem Wissen und Gewissen gemacht!
P.
Ähnliche Themen
-
freiberuflich oder lohnsteuerkarte?
Von dertopf im Forum Einkommen + AusgabenAntworten: 0Letzter Beitrag: 11-03-2008, 16:41 -
jobben auf lohnsteuerkarte
Von sally1 im Forum Einkommen + AusgabenAntworten: 1Letzter Beitrag: 31-03-2007, 19:37 -
Nebenberuflich Freiberuflich
Von Schwarzwälder im Forum Einkommen + AusgabenAntworten: 8Letzter Beitrag: 11-04-2006, 16:31 -
Wie funktioniert das mit 2. Lohnsteuerkarte?
Von Unregistriert im Forum Rund um die KarriereAntworten: 1Letzter Beitrag: 07-06-2005, 15:16


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren

Lesezeichen