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  1. #1
    humbuk ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    02.05.2008
    Beiträge
    5

    Sozialversicherungsabgaben

    Seit dem Sommersemester 08 bin ich nun Student.
    Bereits vor dem Studium habe ich bei zwei Restaurants gearbeitet.
    Bei A) auf Lohnsteuerkarte und bei B) schwarz (ich habe dort einen Monat vor beginn des Studiums angefangen und es war klar, dass ich dann als Student nicht mehr schwarz arbeite).

    Da ich nun Student bin, dachte ich es sei kein Problem mehr bei zwei verschiedenen Arbeitsstellen zu arbeiten.

    Nun will mein Chef von A), dass ich mich entscheide wo ich arbeite. Er sagt, dass wenn ich als Student in zwei verschiedenen Arbeitsstellen arbeite, müsse er zuviele Sozialabgaben zahlen. Würde ich bei zwei verschiedenen Arbeitsstellen arbeiten, würde es sich im endeffekt für den Arbeitgeber nicht lohnen.

    Weiss da jemand was genauers drüber bescheid? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen.

  2. #2
    Astir01 ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
    Registriert seit
    25.07.2003
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    5.278
    Mir stellen sich da noch einige Fragen.
    1.) Welcher Natur sind die beiden Beschäftigungen? (beides sg. "geringfügige Beschäftigungen"; im Volksmund 400 €- Jobs genannt?)
    2.) Hast Du tatsächlich 2 Lohnsteuerkarten? (Klasse 1 + KLasse 5)
    3.) Was studierst Du, dass Du gleich 2 Jobs nebenher machen kannst?
    4.) Warum willst Du nicht mehr "schwarz" arbeiten?
    Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
    (Silvia Arroyo Camejo)

  3. #3
    humbuk ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    02.05.2008
    Beiträge
    5
    1. Im Winter verdiene ich weniger als 400 und im Sommer mehr als die 400...
    2. Ich habe eine Lohnsteuerkarte und die ist bei Chef A).
    Der Chef von B) will eine Kopie der Lohnsteuerkarte nr 1.

    3. W.Ing, aber ich arbeite nur Samstags und Sonntags.
    4. Ich will shcon schwarz arbeiten aber mein Chef will das nicht mehr.

  4. #4
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    18.06.2006
    Beiträge
    3.691
    Dann gehe zum Einwohnermeldeamt und hole Dir eine zweite Lohnsteuerkarte. Die ist dann in der von Astir benannten Klasse 5.

    Wobei, ich müsste es nachlesen, der Arbeitgeber Dich auch ohne Lohnsteuerkarte einstellen kann und dann entweder eben die schlechteste Lohnsteuerklasse annimmt oder aber die ihm bekannten Verhältnisse zur Einordnung in die Lohnsteuerklasse nutzen kann.

    In jedem Fall müsstest Du aber bei zwei Jobs im nächsten Frühjahr zwingend eine Lohnsteuererklärung abgeben.

    Muss der Chef von A wissen, dass Du auch bei B arbeitest und andersrum? Nach meiner Ansicht hat der Zweitjob zunächst keine Auswirkungen darauf, welche Abgaben der Arbeitgeber zu leisten hat. Die stehen ganz klar festgeschrieben im Gesetz. Und wenn ihm die dortige Regelung für Mini- oder Midijobs nicht passt, dann tut es mir leid. Und Du solltest Dich dann auch nicht weiter ausbeuten lassen und am Sozialbetrug teilnehmen.

  5. #5
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    06.01.2004
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    2.726
    Für einen Zweitjob braucht man nicht zwingend eine zweite Lohnsteuerkarte. Arbeitet man im Hauptjob auf Steuerkarte (hier dann Stkl. I), wird für einen weiteren "Minijob" keine Steuerkarte benötigt, da der Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung vornimmt. Diese Einkünfte gibt der Arbeitnehmer dann auch nicht in seiner Steuererklärung an! Das ist ganz sicher so, denn so habe ich, vom Steuerberater geprüft, mehr als 2 Jahre gearbeitet: halbe Doktorandenstelle als normaler Angestellter der Uni und Nebenjob in einer Apotheke.

    P.

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