Insofern nicht von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, die es erlaubt, das Kindergeld direkt an Dich auszubezahlen, bekommst Du ja auch kein Kindergeld (Es sei denn, Du hättest selbst Nachwuchs, für den Anspruch darauf besteht.)
Bezieher des Kindergeldes ist ja in der Regel ein Elternteil von Dir. Insofern zählt das Kindergeld selbstverständlich NICHT ZU DEINEM Einkommen.
Das Kindergeld hat jedoch eine gewisse Zweckbestimmung, nämlich die Förderung Deiner Erziehung und Ausbildung, weshalb es also Deine Eltern zu Deinen Gunsten einsetzen sollten. Ob sie es Dir ganz oder teilweise bar oder in Naturalien geben, um o.g. Ziele zu unterstützen ist dabei wohl unerheblich.
Inwieweit der Unterhaltsanspruch gegen die Eltern ganz oder teilweise erlischt, wenn man die Freigrenze überschreitet und kein Kindergeld mehr an die Eltern ausbezahlt wird, ist eine andere Sache.
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26-06-2008 13:25 #1katmai Gast
400 € Job Kindergeld 7680 € Grenze
Hi
Ich hab mich bereits eingehend Informiert was zu dem Einkommen gehört das man zur Berechnung betrachten muss um zu erfahren ob man über die Einkommensgrenze von 7680 € hinweg kommt und somit das Kindergeld zurückzahlen muss....
Leider ist mir diese Existenz dieser Grenze erst vor einer Weile bekannt geworden und deshalb will ich jetzt mein Einkommen vom ganzen Jahr berechnen und weiß aber nicht ob bei dieser Rechnung das Kindergeld selbst das ich seit Januar bekomme auch dazu zählt ...
lustigerweise habe ich eine riesige Auflistung von Einkommensarten die dazu zählen und die nicht dazu zählen gefunden aber in beiden Listen steht nichts darüber drin ob das Kindergeld selbst auch zu der Rechnung gehört....
könnt Ihr mir helfen ?
Danke
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26-06-2008 14:28 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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- 18.06.2006
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26-06-2008 14:46 #3katmai Gast
thanx ich dachte mir schon das es sowas simples ist *g* manchmal hilft es ganau hinzuschauen *g*
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