Erster Denkfehler: Du hast keine Ferien, also ist es auch kein Ferienjob.
Zweiter Denkfehler: warum solltest Du als normaler, ungelernter Arbeitnehmer (nichts anderes bist Du gerade!) keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen? Die kannst Du auch nicht zurück verlangen. Was Du zurückbekommst, sind evtl. gezahlte Steuern, wenn Du Anfang bis Mitte 2009 via Lohnsteuerjahresausgleich (vulgo: Steuererklärung) dem Finanzamt darlegst, dass Deine Gesamtjahreseinkünfte 2008 unter der Steuerpflichtigkeitsgrenze liegen.
Dritter Denkfehler: Zukünftiges interessiert in Sachen Steuern und Sozialabgaben nicht, nur Aktuelles und Zurückliegendes.
P.
Thema: Sozialvericherungspflichtig?
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30-06-2008 19:01 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Sozialvericherungspflichtig?
Hallo erstmal,
ich hoffe mir kann jemand bei meinem Problem helfen. Habe dieses Jahr das Abitur bestanden und befinde mich momentan in einem Ferienjob. Das Arbeitsverhältnis ist auf 8 Wochen befristet und ich gehe sonst keiner Tätigkeit nach. Danach möchte ich bis März/April nach Australien gehen und zum Wintersemester 09 in München einschreiben.
Nun zum Problem:
Mir werden beim Ferienjob Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen. Weiß jemand ob das normal ist, oder ob ich die Beiträge wieder zurück verlangen kann? Hat es etwas mit dem Aufenthalt im Ausland zu tun? Oder mit dem Jahr "Pause"?
Danke für jegliche Bemühungen,
Gruß, Franz.
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01-07-2008 00:05 #2
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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02-07-2008 14:14 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Danke schon mal für die schnelle Antwort!
Jetzt frag ich mich nur, warum en Arbeitskollege, der sich aufs Sommersemester 09 einschreiben wird, keine Beiträge zahlt. Gibt es vielleicht irgendwelche Regelungen?
Farny
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02-07-2008 15:50 #4
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Huch, na das Sommersemester 2009 ist ja noch weit weg. Dann ist der Arbeitskollege also im Moment noch Schüler oder hat soeben seinen Schulabschluss gemacht, oder?
Soweit er gesetzlich krankenversichert ist, gilt da womöglich die Familienversicherung über die Eltern, die auch weiterbesteht, sofern man das Höchstalter nicht überschreitet und sich in einem zeitlich begrenzten Abschnitt zwischen zwei Ausbildungsgängen, hier also Abitur und Studium befindet. Aber genaueres dazu weiß die Krankenkasse.
Desweiteren dürfte es sich wohl bei dem Job des Kollegen um einen sogenannten Minijob handeln, mit einem Einkommen von maximal 400 Euro. Bei diesen fallen unter gewissen Umständen keine Steuern und Sozialabgaben zu Lasten des Arbeitnehmers an. Dagegen gilt ein pauschalierter Abgabensatz für den Arbeitgeber. Genauere Informationen bitte bei der Minijob-Zentrale nachfragen.
So, genug der Hellseherei.
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02-07-2008 23:28 #5
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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Arbeitet er für max. 400 EUR/Monat? Da fallen keine Abgaben für den Arbeitnehmer an.
Wenn Du zahlst und ein Arbeitskollege nicht, warum fragst Du dann hier und nicht einfach Euer Personalbüro, warum es einen Unterschied gibt?
Es gibt meines Wissens nach für den Zeitraum zwischen Abitur und Studienaufnahme eine Frist, innerhalb derer unter besonderen Konditionen gearbeitet werden kann. Wie das genau aussieht weiss ich nicht, aber Google&Co. bedienen kannst Du auch selbst...
P.


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