Schon wieder so einer. Fragt doch bitte mal genau die Leute, die sich von Berufs wegen damit prima auskennen.
Warum wendest Du Dich nicht an Deinen Rentenversicherungsträger und lässt Dir beim Ausfüllen des Antrages helfen?
Die haben doch bestimmt eine Kontaktadresse und/oder eine Telefonnummer angegeben.
*Kopfschüttel*
Was kann man eigentlich alles falsch gemacht haben in seiner Schulbildung, wenn man bis zum Studium noch nie etwas von einer Rentenversicherung gehört hat?
Nach meinem Wissen wird sowas im Politik- und Geschichtsunterricht nicht nur einmal erwähnt, immerhin gibt es die auch schon seit Bismarck, und auch vergeht kaum ein Tag, wo darüber nicht in den Nachrichten berichtet wird. Ferner hat man ja sicher Eltern und Großeltern, die damit schon viel eher als man selbst konfrontiert sind.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 5 von 5
-
04-07-2008 19:41 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 04.07.2008
- Beiträge
- 2
Rentenversicherung: beitragspflichtig oder nich
Hi Leute,
mir raucht langsam der Kopf. Ich bin Student und hatte bis vor kurzem noch nicht einmal von der Rentenversicherung gehört. Von Anfang November 2007 bis Ende Februar 2008 habe ich jetzt ma ein wenig mein Budget aufbessern können und habe im Monat 660€ verdient und jetzt soll ich auf einmal Beiträge zahlen. Na ja, das Problem habe ich natürlich nicht alleine, allerdings soll hat ein Statusfeststellungsverfahren ergeben, dass ich ein Selbstständiger bin, der 5/6 seiner Einnahmen von einem Auftraggeber bekommt (also quasi hauptsächlich für einen Auftraggeber tätig bin) und jetzt soll ich 19,5% von meinem Gehalt abdrücken, was da fast 500€ wären.
Jetzt überlege ich natürlich, ob es da nicht Möglichkeiten gibt das zu umgehen.
Ich habe bisher auch den „Fragebogen zur Feststellung der Pflichtversicherung“ noch nicht ausgefüllt und bin mittlerweile schon viel zu lange überfällig.
Aber da sind mir halt einige Sachen noch unklar.
Laut dem Fragebogen soll ich angeben, ob mein monatliches Arbeitseinkommen (Gewinn) regelmäßig 400€ übersteigt.
Diese Frage verwirrt mich dahingehend, dass ich ja gar kein regelmäßiges Arbeitseinkommen habe, sondern nur innerhalb der besagten Zeit.
Deshalb die wichtigste Frage zuerst: Übersteigt mein Monatseinkommen regelmäßig 400€??? Ich habe später noch einmal für denselben Auftraggeber von April bis Juni gearbeitet und monatlich 396€ verdient (wo die Rentenversicherung aber noch nicht nachgefragt hat und ich, ehrlich gesagt, es denen lieber nicht sagen will, solange sie nicht direkt fragen.) Darüber hinaus, habe ich aber kein Einkommen, bis auf den Unterhalt den mir mein Vater zahlt.
Hoffe, jemand von euch kennt sich da besser aus als ich.
Danke schon ma im Voraus.
-
04-07-2008 20:00 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
- Registriert seit
- 18.06.2006
- Beiträge
- 3.691
-
04-07-2008 22:07 #3
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
- Registriert seit
- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Erstaunlich, was für Brötchen heute Abitur machen und ein Studium beginnen dürfen. Sorry für den Zynismus, aber das kann doch echt nicht wahr sein!? Liest Du überhaupt keine Zeitung und schaust nur "RTL2-News"?
Ganz einfach:
- Angestellter (also fester Arbeitgeber): Sozialversicherungspflicht für RV, AV, PV und KV, wobei die zum Studententarif sein kann, wenn Du unter 20h/Wo. und 80h/Monat arbeitest (während der Vorlesungszeit; in der vorlesungsfreien Zeit entfällt diese Beschränkung)
- selbstständig: wenn Du echt selbstständig bist, also für mehrere Auftraggeber arbeitest, ist die Sozialversicherung Dein Bier. Arbeitest Du überwiegend für einen AG, bist Du "scheinselbständig" und damit SV-pflichtig.
Wenn es ein *Gehalt* ist, bist Du Angestellter und damit muss der Arbeitgeber die Hälfte davon übernehmen (das sind das die sog. "Lohnnebenkosten", weil sie noch aufs Bruttogehalt draufzurechnen sind)
Das kannst doch nur Du mit einem Blick auf Deine Abrechnungen beantworten!?
Das wäre ein "Minijob", bei dem der AG für Dich als Angestellten pauschal 25% zusätzlich an die Minijobzentrale abführen muss. Für Dich als AN ist es unter 400 EUR/Monat brutto=netto.
Der Knackpunkt ist: bist Du angestellt oder echt selbständig? Da scheiden sich dann die Wege.
P.
-
05-07-2008 11:46 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 04.07.2008
- Beiträge
- 2
Hi Folks,
also, danke für eure Antworten, auch ich mich etwas über den Umgangston wundere. Ich mein, wenn das alles so einfach wäre, würde ich nich hier nich fragen und wer jetzt erklärt, dass deutsche Rentenversicherungsrecht wäre einfach, der ... naja, egal.
Ich mein, klar kann ich auch die Rentenversicherung selbst fragen, aber das Problem ist ja, dass ich möglichst verhindern will Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen und ob die da, die richtigen Ansprechpartner sind, da bin ich mir doch etwas unsicher.
Ich mein, ja ich bin quasi scheinselbstständig, weil ich nur für diese Jobs im Prinzip freier Mitarbeiter geworden bin. Sorry, das war mir nich in letzter Konsequenz klar, als ich da angefangen habe.
Das was in euren Antworten stand, war mir im Prinzip auch schon bewußt, aber die wichtigste Frage bleibt mir immer noch unklar: 1. Verdiene ich "REGELMÄßIG" über 400€? Ich meine, wie versteht man bei der Rentenversicherung "regelmäßig"? Ich habe zwei zeitlich begrenzte Jobs gemacht, über das Jahr gerechnet verdiene ich aber wohl eher unter 400€.
2. Was ist wenn ich der Rentenversicherung sage, ich würde meine Beiträge gerne einkommensgerecht bezahlen, dann muß ich ja mein voraussichtliches Einkommen "gewissenhaft" für das Kalendjahr einschätzen. Könnte es mir dabei aber passieren, dass ich von da an regelmäßig Rentenversicherung zahle, auch wenn ich danach gar keine Einnahmen aus selbstständigen Tätigkeiten habe und da gewisserweise nicht mehr rauskomme ohne wieder tausend Anträge auszufüllen?
Und kann es sein, dass ich dann evtl. sogar mehr zahlen muß, weil ich jeden Monat den Mindestbeitrag (von ca.80€) und nicht nur 19,5% von 1/12 meines Jahreseinkommens (was bei mir ca. 40€ wären) zahlen muß?
-
05-07-2008 13:15 #5
"Dekan" (1500-2999 Beiträge)
- Registriert seit
- 06.01.2004
- Beiträge
- 2.726
Sorry, aber Deine Aussage war "Ich bin Student und hatte bis vor kurzem noch nicht einmal von der Rentenversicherung gehört.". Darüber kann man echt nur noch den Kopf schütteln, weil seit Jahren in allen Medien (sogar der Blöd-Zeitung) immer wieder über die Probleme der Rentenversicherung geschrieben, gesprochen und diskutiert wird. Zusatzrente, Betriebsrenten, Rentenlücke, private Absicherung - alles Schlagworte, die einem halbwegs aufgeweckten Menschen mit Abitur bekannt sein müssten.
Damit erwirbst Du dann für die Zeit auch keine Ansprüche. Gut, als Student sicher noch nicht ganz so wichtig, da sind ein paar Euro mehr auf der Hand meist wichtiger.
Warum fragst Du sie nicht einfach? Das sind die einzigen, die das wirklich abschließend beantworten können!
Anders als beider Steuer kann man bei der SV so nicht rechnen.
Schau, wenn Du angestellt bist, führt Dein Arbeitgeber Deine Beiträge zur SV komplett ab: Deine Hälfte und seine "Lohnnebenkosten"-Hälfte, wenn Du über 400 EUR verdienst, 25% pauschal, wenn das ganze bis 400 EUR ein "Minijob" ist. Da musst Du gar nichts einschätzen, denn die SV-Abgaben werden immer auf das monatliche Einkommen bezogen, auch wenn das schwankt. Wer sagt denn, dass Du da was einschätzen musst was Du gar nicht schätzen kannst?
Nicht DU zahlst 19,5%, sondern Du und Dein AG zusammen, also Du 9,75%! Im Bereich zwischen 400 und 800 EUR Einkommen befindet sich eine Art "Gleitzone", in der der Prozentsatz ansteigt. Somit ist der Mindestbeitrag in dem Bereich nicht anzuwenden.
Zur Info mal ein paar Links:
Deutsche Rentenversicherung
http://www.deutsche-rentenversicheru...html__nnn=true
http://www.foerderland.de/323.0.html
Info Scheinselbststaendigkeit
www.google.de, 3 Minuten Suche. Bitte, gern geschehen, nichts zu danken.
P.
Ähnliche Themen
-
arbeitslos nach studium
Von Unregistriert im Forum Rund um die KarriereAntworten: 23Letzter Beitrag: 21-10-2005, 09:53 -
Erfahrungen mit MLP
Von Galahad im Forum Off-TopicAntworten: 38Letzter Beitrag: 22-10-2004, 00:11 -
Rentenversicherung
Von im Forum Studium + Arbeit im AuslandAntworten: 0Letzter Beitrag: 14-03-2003, 16:31 -
Rentenversicherung bei Praktikum
Von im Forum Studium + Arbeit im AuslandAntworten: 0Letzter Beitrag: 13-03-2003, 13:32


LinkBack URL
About LinkBacks



Zitieren

Lesezeichen