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  1. #1
    Spastakus ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Auswirkung von Praktikantenvergütung auf Kindergeld?

    Hallo,
    ich bekomme für ein 3-monatiges Praktikum 750 Euro/Monat.
    Nun haben mir meine Eltern den Bescheid der Familienkasse in die Hand gedrückt, damit ich ihn ausfülle.

    Nun Frage ich mich ob mein Einkommen einen negativen Einfluss auf die Kindergeldzahlung haben kann.

    Zwar bleibe ich auf Jahresbasis gesehen weit unter dem Grenzwert von knapp 8.000 Euro. Mein Gesamteinkommen 2008 dürfte maximal die Hälfte, also 4.000 Euro betragen.

    Allerdings habe ich nun einen Beitrag gefunden, nachdem das Kindergeld auch auf der Basis eines "Teil des Jahres" berechnet wird und es damit eine monatliche Grenze von 640 Euro gibt:

    "Liegen die Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld nur während eines Teil des Jahres vor, so gilt eine Einkommensgrenze von 7.680,- € / 12 = 640,- € für jeden Monat, in dem die Voraussetzungen vorlagen. Beispiel: Ein Kind studiert bis zum 31.8. eines Jahres. Deshalb kommt auch nur bis zum 31.8. die Gewährung von Kindergeld in Betracht. Hat das Kind bis zum 31.8. aber bereits z.B. 5.600,- € verdient, so besteht für das ganze Jahr kein Kindergeldanspruch mehr, denn die Grenze von 8 x 640,- € = 5.120,- € wurde überschritten."

    Quelle: Kindergeld und eigenes Einkommen

    Irgendwie kapiere ich das nicht so ganz. Ist das relevant für meinen Fall?

    Gruß

    SP

  2. #2
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
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    Beiträge
    5.262
    1. Diese Regelung bezieht sich nur auf den Fall, daß Du nicht das ganze Jahr studierst oder Ähnliches, ich würde also vermuten, daß das für Dich nicht relevant ist. Aber ohne Garantie!

    Der Freibetrag wird monatlich berechnet, Du darfst das Geldverdienen innerhalb dem Zeitraum, in dem Du Kindergeld bekommst, aber beliebig verteilen (das wird in der Regel jeweils das ganze Jahr sein). Wenn Du ab Januar 3 Monate Praktikum machst und ab April aus irgend einem Grund kein Kindergeld bekommst, z.B. weil Du Dein Studium beendest, dann hast Du 3x640=1920 Euro frei, die Du irgendwann in den drei Monaten verdienen darfst, aber 2400 verdient und somit ein Problem. Wenn Du bis April studierst und Dich erst zum Mai exmatrikulierst, hast Du 4x640=2560 Euro frei, die Du in den vier Monaten verdienen darfst, 2400 verdient und bist fein raus. Dann darfst Du aber im April entsprechend nicht mehr als 160 Euro verdienen. Wenn Du das ganze Jahr studierst, hast Du knapp 8000 Euro frei, die Du im gesamten Jahr verdienen kannst. Ob Du das in einem Monat schaffst oder auf 12 verteilst, ist egal.

    Prinzip etwas klarer?

    2. Wenn Du so fragst: Hast Du vor, das Praktikum zu verschweigen, wenn es Auswirkungen hätte? Da kann ich Dich nur vor warnen. Das wäre Sozialbetrug, und wenn das rauskäme, deutlich unangenehmer als 3 Monate weniger Kindergeld.
    Geändert von KleinesGespenst (27-11-2008 um 14:49 Uhr)
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

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