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  1. #1
    Avatar von Student123
    Student123 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Gemeinsames Girokonto für WG?

    Ahoy,


    unsere WG will ein gemeinsames Girokonto für Stromkosten, etc. einrichten. Nachdem wir uns schlau gemacht haben, sind wir zur Norisbank hin, wo man uns sagte, gemeinsame Konten (lies: Konto läuft auf mehrere Personen -> gemeinsame Haftung) seien nur für Ehepaare möglich.

    Kennt jemand eine Bank, die ein kostenloses, gemeinsames Girokonto anbietet?


    Ciao
    Geändert von Student123 (22-04-2009 um 23:17 Uhr)

  2. #2
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Das wäre wohl möglich, bei so ziemlich jeder Bank. Dann aber nicht als privates, ggf. kostenfreies Girokonto, sondern als kostenpflichtiges Geschäftskonto.

    Oder wie meinst Du erledigt z.B. eine GbR mit mehreren Partnern ihre Bankgeschäfte? Was anderes seit ihr dann auch nicht. Zweck der GbR ist dann eben die gemeinsame Wohnraumnutzung.

    Womöglich ist es besser, wenn der Hauptmieter ein kostenloses Privatkonto bei einer (Direkt-)bank einrichtet. Der steht ohnehin gegenüber Versorgern und Vermieter in der Pflicht, nicht die Mitbewohner, oder?

  3. #3
    ellene ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Ich würde es auch so machen wie lausitzer. Ein Konto auf einen Namen wo die anderen Mitbewohner einzahlen müssen. Das ist am einfachsten und am günstigsten.

  4. #4
    Avatar von Student123
    Student123 ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Zitat Zitat von lausitzer Beitrag anzeigen
    Womöglich ist es besser, wenn der Hauptmieter ein kostenloses Privatkonto bei einer (Direkt-)bank einrichtet. Der steht ohnehin gegenüber Versorgern und Vermieter in der Pflicht, nicht die Mitbewohner, oder?
    Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag.


    Ausserdem wollen wir gerade das ändern. Momentan läuft es halt auf eines Mitbewohners Namen, der die alleinige Verantwortung (und die Arbeit, bei den anderen das Geld eintreiben zu müssen) eben nicht mehr übernehmen will.
    Geändert von Student123 (23-04-2009 um 21:41 Uhr)

  5. #5
    lausitzer ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    Zitat Zitat von Student123 Beitrag anzeigen
    Wir haben einen gemeinsamen Mietvertrag.


    Ausserdem wollen wir gerade das ändern. Momentan läuft es halt auf eines Mitbewohners Namen, der die alleinige Verantwortung (und die Arbeit, bei den anderen das Geld eintreiben zu müssen) eben nicht mehr übernehmen will.
    Was ändert die gemeinsame Vollmacht über das Konto an der Verantwortung des einzelnen, seine Anteile rechtzeitig einzuzahlen, damit es zum Mietzahlungstermin in ausreichender Höhe gedeckt ist?

    Bezüglich rechtlicher Fragen müsste man nochmal nachschlagen, Stichwort Gesamtschuldner: Gesamtschuld ? Wikipedia

    Soweit ich das als juristischer Laie verstehe, kann der Vermieter oder Versorger es sich aussuchen, wen von Euch er anspricht, um seine Forderung erfüllt zu bekommen, den Rest müsst ihr unter Euch ausmachen.

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