Spitzensteuersatz von 42 % auf alles. Es blieben Dir also nur 220 €.
DefinitifNoch etwas: mein bisheriger Job bringt 8,50 Euro und mein zukünftiger (höchstwahrscheinlich) 9,50 Euro. Wäre es da dann sinnvoll den weniger gut bezahlten mit Steuerkarte VI zu versteuern und den besser bezahlten mit Steuerkarte I?
Rechnung I; den 8,5 € Job auf Lohnsteuerklasse I; den 9,5 € Job auf LSK VI:
Monatsverdienst = 8,5 x 40 + 9,5 x 40 x 0,58 = 560 €
Rechnung II umgekehrt: 9,5 x 40 + 8,5 x 40 x 0,58 = 577 €
Also 17 € mehr in der Tasch. ( = 1 Kasten Bier und eine Packung Kippen; heute ist der Tag des Bieres; Prost)
Am Ende des Jahres bist Du aber wegen der 2. Steuerkarte ohnehin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dein Jahreseinkommen wird dann bei Variante II 6924 € betragen. Einkommen unter 8000 € per anno sind aber steuerfrei. Die 1713 € Steuern bekommst Du zurück.
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Ergebnis 1 bis 3 von 3
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23-04-2009 00:17 #1
"Student" (20-79 Beiträge)
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- 69
Zwei HiWi-Jobs mit zwei Steuerkarten
Hallo Leute,
ich blicke bei diesem ganzen Steuerkrams einfach nicht durch. Vielleicht kann mir ja jemand Licht ins Dunkle bringen:
Ich habe bereits seit längerer Zeit einen HiWi-Job an der Uni für 40 Stunden pro Monat für den ich meine Steuerkarte I abgegeben habe.
Nun möchte ich ab August zusätzlich einen weiteren HiWi-Job mit ebenfalls 40 Stunden pro Monat machen. Ist zwar sogar der gleiche Arbeitskreis, aber der Arbeitgeber ist ein anderer, da es ein anderes Projekt ist. Hier wird natürlich auch wieder eine Steuerkarte, dementsprechend die Steuerkarte VI gefordert.
Natürlich ist mir bewusst, dass meine Abzüge ziemlich hoch sein werden. Aber mit wieviel muss ich denn da in etwa rechnen?
Noch etwas: mein bisheriger Job bringt 8,50 Euro und mein zukünftiger (höchstwahrscheinlich) 9,50 Euro. Wäre es da dann sinnvoll den weniger gut bezahlten mit Steuerkarte VI zu versteuern und den besser bezahlten mit Steuerkarte I?
Liebe Grüße,
yoschiwThe Truth is out there...
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23-04-2009 06:44 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
(Silvia Arroyo Camejo)
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23-04-2009 07:54 #3
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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- 3.691
Für den zweiten Job muss er keine Lohnsteuerkarte abgeben. Höchststrafe wäre in dem Fall nämlich genau die gleiche, wie wenn er eine zweite Lohnsteuerkarte mit Klasse VI abgibt. Bei nicht abgegebener Karte wird nämlich ebenfalls nach Klasse VI abgerechnet.
Soweit ich das aus meiner Erfahrung im Hinterkopf habe, hat der Arbeitgeber aber auch die Möglichkeit, bei Nichtabgabe der Karte die ihm bekannten Verhältnisse der Arbeitnehmers zur Besteuerung heranzuziehen.
Wenn die also wissen, dass Du ansonsten Kandidat für die Steuerklasse 1 bist, können sie auch danach abrechnen. Genauer nachlesen kann man das gerne im Gesetzestext.
Und, wie Astir schon anmerkte, Du bist dann verpflichtet eine Steuererklärung zu machen, wo dann idR Geld für Dich zurückkommt, bei den geschilderten Verhältnissen.
Du musst eben nur entscheiden, ob Du das Geld jetzt oder im nächsten Frühjahr brauchst.
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