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  1. #1
    Eva M.M. ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    Beiträge
    1

    Lohnsteuerabzüge

    Hallo zusammen,

    ich arbeite seit einigen Monaten als studentische Hilfskraft(Lohnsteuerklasse 1, bin über 25, also selber krankenversichert).
    Ab August verdiene ich mehr als 400€/Monat, wenn ich Glück habe und noch mehr Stunden frei werden, kann ich bis zu 590€/Monat verdienen.
    Mehr als 590€/Monat werden es aber nie werden, d.h. ich bleibe auf jeden Fall unterhalb dieser 7680€/Jahr.
    Da ich ab August die 400€/Monat-Grenze überschreite, werde ich doch von meinem monatlichen Gehalt Lohnsteuer abgezogen bekommen, die ich dann allerdings irgendwann wieder bekomme.

    Weil ich demnächst ausziehen möchte, wäre es sehr von Vorteil, wenn es die Möglichkeit gäbe, dass ich statt dem "Erst zahlen- dann wieder zurückbekommen" mein volles monatliches Gehalt behalten könnte.

    Geht das irgendwie? Wenn ja, wie nennt sich das, was ich beantragen muss?

  2. #2
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
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    06.01.2004
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    Zitat Zitat von Eva M.M. Beitrag anzeigen
    Da ich ab August die 400€/Monat-Grenze überschreite, werde ich doch von meinem monatlichen Gehalt Lohnsteuer abgezogen bekommen, die ich dann allerdings irgendwann wieder bekomme.
    Davon wirst Du ganz sicher keine Steuer abgezogen bekommen, weil Steuern erst ab ca. 800 EUR anfallen. Was Du oberhalb von 400 EUR/Mo. regulär abgezogen bekommen wirst sind die Sozialabgaben (KV, RV, PV, AV; ansteigende Sätze zwischen 400 und 800 EUR/Mo.) - und, nein, die bekommst Du nicht zurück, auf keinen Fall!

    Siehe zu solchen Fragen auch den Brutto-Netto-Rechner. Da erkennst Du auch, dass ein Verdienst zwischen 400 und 505 EUR/Mo. für Dich nachteilig bzw. nicht lohnend ist, wenn Du das als Nebenjob machst und es Dir nicht auf den Erwerb von Rentenansprüchen ankommt. Interessant ist noch die Frage, wie Du das mit der Krankenversicherung regelst, denn als Studierender kannst Du Dich günstig studentisch krankenversichern, darfst dafür im Semester aber nicht mehr als 20 h/Wo. arbeiten. Ansonsten fallen die regulären Beträge an, die bei diesem kleinen Gehalt wiederum für Dich recht recht günstig sind (da zwischen AG und AN aufgeteilt, wie die anderen Sozialversicherungen).

    P.

  3. #3
    miss smilla ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
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    30.10.2003
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    1.316
    Zitat Zitat von Paracelsus Beitrag anzeigen
    Interessant ist noch die Frage, wie Du das mit der Krankenversicherung regelst, denn als Studierender kannst Du Dich günstig studentisch krankenversichern, darfst dafür im Semester aber nicht mehr als 20 h/Wo. arbeiten.
    Ich würde mal tippen, dass das genau der Grund ist, warum es nicht mehr als 590,- pro Monat werden. Wenn man das nämlich durch den Hilfskraftsatz von 7,35 Euro Stundenlohn teilt, kommt man ziemlich genau auf 80 Stunden, also 20 pro Woche.

    (Oh, bin ich froh, dass die Zeiten vorbei sind, in denen ich für 7,35 Euro die Stunde gearbeitet habe...)
    Don't cry - work.
    Rainald Goetz


    Gedanken sind frei. Worte nicht ganz so.

  4. #4
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
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    2.726
    Zitat Zitat von miss smilla Beitrag anzeigen
    Wenn man das nämlich durch den Hilfskraftsatz von 7,35 Euro Stundenlohn teilt, kommt man ziemlich genau auf 80 Stunden, also 20 pro Woche.
    Dann bleibt mehr netto übrig, weil man natürlich nicht 2x Krankenversicherung zahlen muss. Das muss dann mit der Univerwaltung geregelt werden, sonst führen die pauschal erstmal an die örtlich zuständige AOK ab (und melden einen da!).

    P.

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