Das mit den Steuern hängt nicht unbedingt mit der Anzahl der Jobs zusammen, sondern mit dem Verdienst. Ebenso dürfte es mit der Krankenkasse keine Probleme geben, wenn Du neben Deinem Studium z.B. am Lehrstuhl A vier und am Institut B acht Stunden pro Woche beschäftigt bist.
Allerdings wirst Du möglicherweise eine zweite Lohnsteuerkarte brauchen, jedenfalls, wenn Du nicht an zwei verschiedenen Lehrstühlen derselben Uni tätig bist.
Was den Chef angeht - möchtest Du nicht sagen, dass Du noch woanders arbeitest? Warum?
Thema: Zwei Hiwijobs
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06-10-2009 00:12 #1der_kater Gast
Zwei Hiwijobs
Hallo Leute,
bin neu hier und habe gleich meine erste Frage: Was muss ich beachten wenn ich mir einen zweiten Hiwijob zulege? Also wie ist das mit den Steuern, was muss der Chef wissen, Krankenkasse ... das wären so die Felder bei denen ich ein paar Infos brauche.
Grüße
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06-10-2009 23:47 #2
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Rainald Goetz
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07-10-2009 08:44 #3
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Ich denke, der Kater sollte mal seine Arbeitsverträge richtig durchlesen und auch die entsprechenden Tarifverträge - in denen nicht nur die Entlohnung, sondern auch viel Kleingedrucktes steht - mal überfliegen.
Ich gehe davon aus, dass ion den allermeisten Fällen eine (weitere) Nebentätigkeit der Genehmigung des Arbeitgebers bedarf.
Neben Interessenkonflikten bei der Wahrnehmung beider Jobs spielt dabei auch die aufzuwendende Zeit, inklusive Arbeitsweg, für die zusätzliche Beschäftigung eine Rollen. Neben den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes hat der Arbeitgeber nämlich auch eine Fürsorgepflicht für den Arbeitgeber und möchte zudem ja auch aus eigenem Interesse keinen übermüdeten, gestressten und erkrankten Arbeitnehmer haben.
Insofern es sich allerdings um geringe Stundenzahlen an verschiedenen Hochschullehrstühlen derselben Hochschule handelt, die zudem eine Fortsetzung des Regelstudiums nicht gefährdet erscheinen lassen, denke ich, dass das machbar ist. Auseinandersetzung muss man sich in dem Zusammenhang wohl mit dem Betriebsrat, der berechtigt fragen wird, weshalb ein Student ein weiteres Arbeitsverhältnis bekommt, während andere Bewerber womöglich zurückgewiesen wurden. Mit der Sachbearbeiterin bei der Bezügestelle lohnt sich womöglich auch ein Gespräch. Ggf. lassen sich die zwei Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auch zu einem zusammenfassen mit unterschiedlichen Arbeitsorten. Auch über die Minijobregelung sollte man sich aus steuerlicher Sicht mal schlau machen. Aber das funktioniert wohl nicht, wenn Haupt- und Minijob beim selben Arbeitgeber sind.


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