Wie ist es, wenn man als Student keinen Anspruch mehr auf BaföG hat, weil man nach dem Grundstudium seinen Studiengang und Fachhochschule gewechselt hat, und jetzt sein Studium selber finanzieren muß? Ich meine, wie wird es besteuert bzw. gibt es eine Verdiensgrenze ohne Besteuerung oder Mindestbesteuerung?

Gruss