Nach endlicher Zeit, die der bürokratische Weg wohl braucht, sollte die Krankenkasse begreifen, dass Deine Arbeitszeiten aus Selbstständigkeit und Midijob mit insgesamt mehr als 48 Stunden die erlaubten knapp 20 Stunden für Studenten deutlich überschreiten und wird das wohl im Zuge ihrer Informationspflicht auch der Hochschule mitteilen.
Neben höheren Beiträgen für die freiwillige oder Pflichtversicherung durch den Arbeitgeber bei der Sozialversicherung kann damit auch der Studentenstatus in Gefahr sein. Nicht dass Du dann nicht weiter studieren dürftest - wann auch immer Du Zeit dafür hast - aber wohl ohne die Vergünstigungen, die Normalstudent mit seinem Studentenausweis bekommt.
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16-09-2010 20:25 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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KSK: verliere ich den Studentenstatus im Nebenjob?
Ich studiere noch, arbeite aber auch selbstständig und habe heute den Bescheid bekommen, daß mein KSK-Antrag* durch ist. Ich bin also drin. (Es ist für mich die einzige Möglichkeit aus der privaten Krankenkasse in die gesetzliche zu wechseln. Seit ich nämlich zu alt für die Beihilfe bin, zahle ich -und das ist der günstigste Studententarif bei den Privaten- monatlich 133 Euro und kriege dafür weniger Leistungen als bei den gesetzlichen Studententarifen für weniger Geld.)
Bei der KSK wird man als Student nur genommen, wenn man mehr Zeit für die selbstständige künstlerische Tätigkeit aufbringt, als fürs Studium. Also z.B. 28 Wochenstunden für die Selbstständigkeit, 20 fürs Studium.
Ich habe aber auch noch einen Nebenjob auf Minijobbasis und fange einen neuen an, bei dem ich mehr als 400 Euro verdiene. Solange ich nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeite (was allein mit diesen Jobs der Fall ist), bleibe ich von Steuern und Sozialabgaben befreit und kann den zweiten Job als Midijob machen.
Was passiert aber mit den Abgaben, wo ich doch jetzt vor der KSK und damit auch bei der Krankenkasse nicht mehr als Student gelte- wirkt sich das auf die Nebenjobs aus?
Kennt sich jemand aus?
_________________________
*KSK= Künstlersozialkasse
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17-09-2010 05:35 #2
"Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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22-09-2010 20:01 #3
"Student" (20-79 Beiträge)
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Ehrlich gesagt verstehe ich das nicht so ganz, was Du beschreibst.
Arbeitest Du im neuen Nebenjob jetzt über 20 Stunden ?*
Zunächst mal ist es so, dass es äußerst selten ist, dass die KSK einen Studenten aufnimmt. Offenbar hattest Du also gute Argumente und konntest Deine Aktivitäten nachweisen.
Ich glaube nicht, dass Du in Deinem neuen Nebenjob bei der Zeitüberschreitung um die Abgaben herumkommst. Auch über diesen Weg wärest Du dann ja pflichtversichert.
Guck doch nochmal in das Antragsformular. Dort sind (ich hatte selbst mal solch einen Antrag in der Hand) auch Rubriken für solche Art von Tätigkeiten, die dann anzugeben sind.
Da Du aber bereits drin bist, und die Abgaben anfallen, geht es dann nur noch darum, ob Du von der KSK die Hälfte der Abgaben zukünftig kriegst oder nicht. In der GKV und der RV bist Du so oder so.
Es hilft nichts. Du musst Dich mit der KSK in Verbindung setzen. Umfangreiche Infos und Gesetzesmaterialien gibt es ja auf der Homepage.
Die Frage ist ja auch, ob der Minijob in den Bereich der Berufe fällt, die durch die KSK gedeckt sind, oder ob hier etwas ganz anderes gearbeitet wird.
* = Ich sehe gerade, es sind zwei, Mini- und Midi-Job. Da blicke ich leider auch nicht mehr durch. (Wann schläfst Du eigentlich ?)Geändert von wikinger (22-09-2010 um 20:11 Uhr)
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29-09-2010 19:20 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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es ist ja auch alles unfaßbar kompliziert... ich habe in diesem jahr gefühlt die meiste zeit nicht mit jobs oder studium verbracht, sondern mit anträgen und arbeitsrechtrecherche.
um die frage mit dem schlafen zu beantworten: bis vor kurzem hatte ich einen sehr lukrativen, wiederkehrenden arbeitgeber als selbstständige. zu der zeit ging auch der KSK-antrag raus.
der midijob stopft diese lücke. der läuft aber nur während des semesters, in den ferien bin ich dann wieder frei für selbstständiges arbeiten. diese aufträge sind dann ja meist sehr komprimiert, viel arbeit am stück. das muß man für die KSK aber auf wochenstunden umrechnen. alles schätzung also. und mein studium ist ein künstlerisches. da herrscht zum glück noch keine anwesenheitspflicht und ich kann mir meine zeit selbst einteilen. geht also alles. aber ja- ich werde im nächsten semester gut ausgelastet sein. ich muß mich eben selbst finanzieren, nützt alles nix.
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