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08-02-2012 18:04 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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- 07.12.2005
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- 8
"Studentische Hilfskraft" + "Kurzfristige Beschäftigung" gleichzeitig?
Moin,
folgende Situation betrifft mich gerade: Ich habe im Januar 120 Stunden als stud. Hilfskraft an der Uni gearbeitet. Da der Vertrag erst sehr kurzfristig zustande kam und nicht mehr rückdatiert werden konnte, begann er nun erst am 1.2. (also zu einem Zeitpunkt, an dem die Arbeit längst beendet war). Aufgrund der hohen Stundenzahl wurde zudem eine Laufzeit von drei Monaten (a 40 Stunden, was 340 Euro entspricht) eingetragen. Der Vertrag läuft nun also in den kompletten Monaten Februar, März und April. Im Vertrag habe ich ich angegeben, dass ich im Vertragszeitraum keinen weiteren Vertrag besitze (das war zu dem Zeitpunkt ja auch die wahrheitsgemäße Aussage!).
Nun habe ich ganz unerwartet und spontan ein Arbeitsangebot einer sog. "kurzfristigen Beschäftigung", also einer Tätigkeit im Rahmen von unter 50 Tagen, erhalten. Hier sind ebenfalls gut 100 Stunden zu absolvieren. Die Arbeit wird Ende Februar bis Ende März zu absolvieren sein. Da ich die Tätigkeit als Student nicht berufsmäßig ausübe, darf das Entgelt über 400 Euro liegen. Der Vertrag wird genau den Arbeitszeitraum umfassen, Ausnahmen davon sieht der Arbeitgeber nicht vor.
Dies würde mich auch nicht stören, wäre da nicht der eingangs genannte Vertrag als stud. Hilfskraft...
Nun meine Fragen:
Geht diese Kombination überhaupt?
Mit welchen (finanziellen) Einbußen habe ich zu rechnen?
Muss ich die "Doppeltätigkeit" irgendwo angeben?
Was habe ich sonst noch zu bedenken?
Ich wäre für hilfreiche Antworten wirklich dankbar. Im Netz finde ich leider nichts brauchbares für diesen Fall :-(
Herzliche Grüße
Großstadtpoet
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11-02-2012 13:31 #2
"Student" (20-79 Beiträge)
- Registriert seit
- 02.05.2011
- Beiträge
- 26
Hallo Großstadtpoet,
ich selbst bin als studentische Hilfskraft an meiner Uni angestellt und habe nebenher noch weitere Gelegenheitsjobs. Dies ist also erst mal kein Problem.
Bei deiner Uni oder deinem anderen Arbeitgeber musst du die "Mehrfachbeschäftigung" nicht angeben, da du nicht voll angstellt bist, sondern nur als Aushilfe arbeitest. Das einzige was sein könnte ist, dass du eine Steuererklärung beim Finanzamt ablegen musst (zumindest wenn du über den Freibetrag hinaus verdienst).
Die Angabe in deinem Vertrag, dass du sonst keine weiteren Jobs hast, hat für die Uni selbst keine Konsequenzen, sondern dient nur der Weiterleitung an das Finanzamt um die Versicherungspflicht festzustellen.
Grüße,
Heidenröslein
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