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Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Gast

    Frage Pflichtpraktikum-Einkommen

    Kann mir jemand sagen, inwiefern das Einkommen beim Pflichtpraktikum beim BaföG angerechnet wird? Werden die Kosten für eine zusätzliche Unterkunft (wenn der Praktikumsplatz sich nicht am Studienort befindet) berücksichtigt? Wäre schön,wenn mir jemand weiterhelfen kann.
    Cathrin

  2. #2
    jt700 ist offline "Habilitand" (500-749 Beiträge)
    Registriert seit
    26.08.2002
    Beiträge
    647

    Hallo!

    bei mir wurde es folgendermaßen gehandhabt:

    -Einkommen für das Pflichtpraktikum wurde voll angerechnet :-(

    -Kosten für zusätzliche Unterkunft (Miete) wird auch berücksichtigt, in meinem Fall ausserdem die Monatskarte für ÖPNV...

    Gruß, jt

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