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03-09-2003 19:30 #1Gast
Ausnahmen bei Studiengebühren?
Hallo,
ich bin einer von den Studiengebühren-Kandidaten.
Wenn ich noch im WS 03/04 meine Diplomprüfung ablege und noch im WS 03/04 meine Diplomarbeit anmelde, muß ich dann Studiengebühren bezahlen?
Auch habe ich im Web den Tip gefunden, daß man sich nach Anmeldung der Diplomarbeit ohne Folgen für diese exmatrikulieren könnte. Stimmt dies?
Wer hat noch ein paar Tips in dieser Richtung?
Danke!
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