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  1. #1
    AlenaK ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    1

    Mängel in der Wohnung. Wie lange darf die Behebung des Schadens dauern?

    Hallo,

    bei uns in der Wohnung gibt es seit Juli 2011 das Problem, dass immer wieder Luft in der Wasserleitung ist, was neben sehr häufig auftretenden kurzen Phasen wo nur Gespritze aus der Leitung kommt auch zu Vollausfällen für ca eine Minute führt. Das ist insbesondere beim Duschen sehr unangenehm. Das Problem ist dem Vermieter bekannt, es ist auch eine Firma beauftragt worden die den Schaden beheben soll, das Problem ist nur, dass sich niemand erklären kann wo die Ursache dieses Mängels liegt und wir immer weiter vertröstet werden. Mal wird ein Ventil ausgetauscht, mal soll das Heißwasser das Problem sein und immer wieder bekommen wir von den Fachmännern zu hören, dass es unverständlich ist wie überhaupt über längere Zeit Luft in die Wasserleitung gelangen kann.

    Meine Frage ist jetzt: Wie lange darf sich eine Reparatur hinziehen bis wir als Mieter das Recht auf weitere Schritte haben. Ist dieser Mängel Grund genug für eine Mietminderung oder müssen wir ihn in Kauf nehmen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Alena K.

  2. #2
    Astir01 ist offline "Rektor" (3000 - 5999 Beiträge)
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    5.278

    Mietminderung

    ist das Druckmittel des Mieters, wie der Streik es das für den Arbeitnehmer ist. Da der Vermieter in erster Linie an den Mieteinnahmen interessiert ist, i.d.R. jedoch weniger an zufriedenen Mietern oder einwandfreien Mietwohnungen, (solange er sie nicht mit bewohnt) ist es oft leider das einzige, das für Bewegung sorgt.

    Mehr als einige, wenige Wochen und Reparaturversuche muss ein Mieter keinen eindeutigen Mangel akzeptieren, und dazu gehört in einem zivilisierten Land eben auch kontinuierlich fließendes Wasser, zumal der Mieter dafür extra bezahlt.

    Wieviel % der Kaltmiete im entsprechenden Fall billigerweise gekürzt werden dürfen kann aus Tabellen entnommen werden, die anhand von Musterurteilen erstellt wurden.

    Wichtig ist, dass dem Vermieter schriftlich eine Frist gesetzt wurde, bis zu deren Ablauf er für die Beseitigung des Mangels gesorgt haben muss und ihm die Mietminderung angedroht wurde.

    Technisch gesehen scheint auch mir das rätselhaft. Normalerweise stehen die wasserführenden Leitungen eines Hauses unter einem ziemlich hohen Druck. Luft kann von außen nicht hinein. Durch eine Leckage würde das Wasser austreten.

    Einzige mögliche Erklärung wäre die, dass eine Leitung an einer Stelle sehr stark im Querschnitt verengt ist. Werden jenseits der Querschnittsverengung nun größere Mengen Wasser entnommen als durch die Engstelle nachströmen können, sinkt der Druck natürlich dahinter ab. An einer Stelle weiter oben im Hause könnte er dann bis auf den Umgebungsdruck abfallen. Wenn dort ein Entlüftungsventil sitzt; das ist nichts weiter als eine Stahlkugel, die normalerweise vom Wasserdruck in ihren Dichtsitz gepresst wird; könnte dadurch Luft zuströmen und für die gelegentliche Unterbrechung der Wasserversorgung verantwortlich sein.

    Abhilfe kann nur die Beseitigung der Querschnitsverengung bringen. Weiterhin auf gut Glück Ventile tauschen ist sinnlos.
    Tja, Proton müsste man sein; man würde die Quantenphysik verstehen, wäre immer positiv drauf, und hätte eine nahezu unbegrenzte Lebenszeit.
    (Silvia Arroyo Camejo)

  3. #3
    Experte ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    03.08.2011
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    13
    Experte:
    Luft in der Wasserleitung mit der Konsequenz, dass die Warmwasserversorgung teilweise komplett ausfällt bzw.. nur "Gespritzte" aus der Leitung kommt, ist ein Wohnungsmangel. In dieser Situation ist man als Mieter verpflichtet, den Vermieter über das Vorliegen des Mangels zu informieren. Diese so genannte "Mängelanzeige" sollte immer schriftlich erfolgen, damit man im Zweifel nachweisen kann, dass und vor allem wann der Vermieter informiert wurde. Der Vermieter muss sich dann um die Mängelbeseitigung kümmern. Bis zur endgültigen Schadensbehebung ist der Mieter berechtigt, die Miete zu kürzen, zumindest dann, wenn der Mangel nicht nur zu einer völlig unerheblichen Beeinträchtigung geführt hat. Dies hat zur Konsequenz, dass hier die Miete beispielsweise um 5 Prozent gekürzt werden kann, wenn der Mangel einen kompletten Monat vorliegt. Dabei läuft die Zeit von dem Zeitpunkt an, zu dem der Vermieter erstmals nachweislich über das Vorliegen des Mangels informiert wurde.

    Hat man als Mieter den Eindruck, der Vermieter verschleppt die Reparatur, kann man ihn noch einmal anmahnen, ihm eine Frist setzen, innerhalb der der Mangel endgültig behoben sein muss. Für den Fall, dass die Frist ergebnislos verstreicht, kann man androhen, die Mängelbeseitigung selbst in Auftrag zu geben. Die Kosten müsste man dann zunächst vorstrecken, könnte sie aber mit der nächsten Mietzahlung verrechnen.

    Ulrich Ropertz, Deutscher Mieterbund (DMB)
    Geändert von Experte (14-11-2011 um 17:24 Uhr)

  4. #4
    Langzeittobi ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    12
    Voll kommen richtig.
    Seit wann weiß der Vermieter denn bescheid?
    Das Problem liegt ja schon seit !Juli! vor.
    Also ich hatte auch mal Mängel zu beklagen, da ging es um Schimmel, der sich auf Grund von Baumängeln gebildet hatte. Zuerst hat sich mein Vermieter auch quer angestellt. Als ich die Miete im zweiten Monat einbezogen hatte, kam es zum Streit. Resultat war, dass ich mir eine neue Bleibe http://www.corpussireo-makler.com gesucht und gefunden habe.
    Vielleicht ist es ja auch für Dich die beste Lösung, wenn sich keiner, und das über Monate, um den Schaden kümmert und nur die Verantwortung zum anderen schiebt. Das ist doch keine Basis für ein Mietverhältnis!

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