Ungerechtfertigte Mieterhöhung?
Sehr geehrte Experten,
Meine WG und ich haben nun pünktlich zum Weihnachtsfeste ein Schreiben mit einer Mieterhöhung erhalten. Es handelt sich um:
-eine 4er WG im Dachgeschoss in einer Stadt in Ostdeutschland
-es gibt keinen Hauptmieter, alle 4 Personen sind gleichberechtigt
-das Schreiben kam per Post, mit einer Vollmacht des Vermieters die zwischengeschaltete Immobilienverwaltung dazu zu berechtigen „sämtliche Handlungen vorzunehmen, die mit der ordnungsgemäßen Verwaltung zusammenhängen“
-Die Bedenkzeit ist eingehalten, ein Sonderkündigungsrecht unterbreitet
Wir fragen uns, ob die Mieterhöhung von 20% auf die Grundmiete(ohne Betriebskostenvorschuss) gerechtfertigt ist oder nicht.
Generell habe ich keine förmlichen Beanstandungen im Anschreiben gefunden. Unsere Kritikpunkte sind allerdings, insbesondere zur geringfügigen Begründung:
- Es wurde kein Mietspiegel beigefügt, es wurde lediglich auf den Mietspiegel 2012 verwiesen. Der Mietspiegel ist uns nicht freizugänglich, er ist kostenpflichtig.
-Es wurde keine Vergleichswohnungen angeben. Ich hab im Paragraphen gelesen, dass der Vermieter das muss. Es steht nur im Schreiben dazu: „die verlangte Miete übersteigt nicht die üblichen Entgelte für vergleichbaren, nicht preisgebundenen Wohnraum“.
-ein Gutachten fehlt
-die Wohnung ist vor 1919 bezugsfertig geworden, bei der Ausstattung ist eine Angabe fehlerhaft: wir haben keinen gefließten Küchenboden, dieser ist mit PVC-Belag bedeckt
-der größte Beanstandungsgrund: Person A und B leben schon längere Zeit in der WG. Person C ist vor einem guten Jahr eingezogen und Person D allerdings erst im Sommer 2012. Den neuen Mietvertrag mit allen 4 Personen haben wir erst am 1.7.2012! unterschrieben. Heißt das nun, dass die 3Jahressperrfrist nicht eingehalten wird?
Ich meine, wenn eine Familie zusammen genau zum gleichen Termin eingezogen WÄRE, dann WÄRE die Sperrfrist auch noch lange nicht eingehalten, sondern die Miete erst ab 1.7.2015 zur Erhöhung „freigegeben“. Ich denke nicht, dass in diesem Beispielfall der Vermieter sofort eine Mieterhöhung verlangt hätte. Ist das nicht auch auf unseren Fall übertragbar? Sind zumindest Person C und D von der Mieterhöhung ausgeschlossen?
Sind da besondere WG-Regelungen/-Gesetze anzuwenden?
Eine 20%ige Erhöhung ist in unseren Augen ungerechtfertigt und würde hart auf unser finanzielles Budget schlagen. Um hilfreiche Antworten bitten wir. Wir hoffen Ihr bringt unseren Hoffnungsschimmer zum Glühen ; )