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  1. #1
    nevermind ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    12.04.2004
    Beiträge
    3

    Frage Geld ohne Eltern?

    Hallo,

    ich habe eine Menge Fragen zum Thema Studienfinanzierung:

    - gibt es noch andere Möglichkeiten der Finanzierung, außer Bafög, Stipendium oder selbst arbeiten? Bei schwierigen familiären Verhältnissen?

    - ich habe ein schlechtes Verhältnis zu meinen Eltern, die aber vermutlich zu viel verdienen, sodass ich kein Bafög bekomme. Wie kann ich trotzdem eine Finanzierung anfordern?

    - kann ich Bafög vorgelegt bekommen, ohne, dass meine Eltern miteinbezogen werden, und der Staat sich das dann wieder bei meinen Eltern zurückholt?

    - meine Schwester macht demnächst eine Ausbildung an einer Privatschule, die von meinen Eltern finanziert wird. Habe ich dann Anspruch auf Bafög, weil das Geld ja dann in die Ausbildung fließt?

    - wo finde ich einen Job, von dem ich leben kann, ohne jegliche Unterstützung? Was passiert, wenn man mir kündigt?

    - sollte ich mir zuerst eine Wohnung suchen und dann mich um die Finanzierung kümmern?

    - wofür brauche ich als freier Mitarbeiter oder Selbsständiger Mitarbeiter bei einer Firma einen Gewerbeschein? Und was passiert, wenn ich keinen habe?
    Wie muss ich die Steuern abführen?
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Gebühren und Versicherung für den Gewerbeschein das Einkommen übersteigen und es sich somit nicht lohnt. Oder ist ein Gewerbeschein etwas anderes als eine Gewerbeanmeldung?
    Schließlich werde ich ja von einem Arbeitgeber bezahlt (Provision).

    Vielen Dank für eine Antwort!!!

  2. #2
    Manfred Bürgerhausen Gast

    Buntes Allerlei

    Also, soweit ich kann, nehme ich zu den Finanzierungsproblemen kurz Stellung:
    zu 1) Natürlich gibt es auch Stipendien. Die Studiensekretariate der Hochschulen geben Auskunft.
    zu 2 und 3) Auch bei angespannten familiären Verhältnissen gibt es BAföG. Wenn die Eltern den errechneten Betrag nicht zur Verfügung stellen (wollen), kann ein Vorausleistungsantrag gestellt werden. Das Amt prüft, ob die vorausgeleisteten Beträge von den Eltern zurückverlangt werden können.
    zu 4) Macht die Schwester eine Ausbidung, wird das BAföG neu (günstiger) berechnet.

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