Zu Beginn des 5. FS muss ein Eignungsnachweis vorgelegt werden Das kann das bestandene Physikum sein, muss es aber nicht! Bei der Hochschule nachfragen.
Es gibt die Möglichkeit, einen Antrag auf spätere Vorlage des Eignungsnachweises zu stellen, z. B. wegen erstmaliges Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, wenn sie Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist. Besteht dem Grunde nach kein Anspruch auf BAföG mehr (Bescheinigung ausstellen lassen, besteht Anspruch auf Wohngeld.
Thema: Bafög Weiterzahlung
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12-04-2004 19:00 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Bafög Weiterzahlung
Hallo,
ich studiere jetzt im 4ten Semester Medizin und habe seit anbeginn des Studiums den Baföghöchstsatz erhalten, da meine Eltern mich finanziell nicht unterstützen können.
Meine Frage an die Experten an dieser Stelle ist:
Unter welchen Bedingungen wird mir überhaupt Bafög weiterbezahlt (speziell Medizinstudium), wenn ich mein Physikum zum Ende des 4ten Semesters nicht schaffe bzw. gar nicht erst antreten kann, da mir 2 Scheine oder weniger fehlen.
Wenn das Bafög nun wegen fehlender Scheine wegfallen sollte, erhalte ich denn wieder Bafög, wenn ich nach einem Semester die Scheine nachreiche? Das Problem ist meist ja eher die Nachschreibtermine, die immer weniger häufig angeboten werden pro Semester.
Wenn man kein Bafög mehr erhält, gibt es denn andere Möglichkeiten irgendwie finanziell unterstützt zu werden. Also das mit Sozialamt und so kann man als Student glaube ich knicken.
Wie siehts mit Wohngeld aus, wenn man dann außer Kindergeld gar kein Einkommen hat?
Bin so ziemlich verzweifelt. Zwar stehen die Nachprüfungen mir noch bevor, aber wenn ich jetzt die EINE Klausur versenke, gibt es erst im 5ten Semester wieder ein Nachschreibetermin und ich würde wahrscheinlich nur wegen einem fehlenden Schein kein Bafög mehr kriegen.
Wäre sehr erfreut, wenn mir da jmd. weiterhelfen könnte.
MFG
armerStudent(in)
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12-04-2004 22:52 #2Manfred Bürgerhausen Gast
Physikum
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13-04-2004 01:11 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Hallo und Dankeschön für die schnelle Antwort.
Bin ja doch ein wenig beruhigter als vorher. Dennoch hätte ich da noch eine Frage. Und zwar, ob die Regelungen für den Weitererhalt von Bafög von uni zu uni bzw. Fakultät zu Fakultät sich unterscheiden, oder ob es doch überall gleich gehandhabt wird.
Hatte da nämlich mal ein Telefongespräch mit einem Bafögzuständigen von der Uni gehabt, er hatte mir nur sehr grob klar gemacht, dass NUR bei bestandendem Physikum nach dem 4ten semester eine Weiterzahlung möglich wär. Wenn man nicht antreten kann oder durchfällt dann hat man eben pech gehabt. Wenn weg dann weg.
Ich fand dessen Aussage sehr erdrückend.
Freue mich auf Richtigstellung.
Gruß
armer Student
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13-04-2004 01:17 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Hallo nochmal,
noch eine kleine Frage zum Wohngeld. Habe in etlichen Foren gelesen, dass wenn man gar kein Einkommen hat, entsprechend auch kein Wohngeld erhält. Wenn man aber ein Vermögen hat, von dem man zerren kann, erhält man Wohngeld. Klingt total paradox, oder? Oder liegt es einfach daran, dass diejenigen, die dieses geschildert haben, zuvor kein Bafög erhalten haben und entsprechend man schlussfolgern kann, dass die eltern sie prinzipiell finanziell unterstützen könnten.
Also ist es 100% sicher, da man zwar aufgrund mehrfach nicht bestandender Zwischenprüfung kein Bafög mehr bekommt, dennoch durch Bescheinigung des "nicht-mehr-Erhaltens" Wohngeld erhält?
Gruß
armerStudent
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19-04-2004 20:00 #5Manfred Bürgerhausen Gast
Leistungsnachweis Medizin/Wohngeld
Zur 1. Frage: Die jeweilige Uni legt den fürs BAföG zu erbringenden Leistungsumfang fest. Bei den Medizinern ist das in der Regel das bestandene Physikum. Es können aber auch 8 von 9 zu erbringenden Einzelprüfungen sein. Das ist von Uni zu Uni unterschiedlich. Die BAföG-Ämter können auf Antrag Förderungsleistungen ohne den positiven Eignungsnachweis erbringen. Das erstmalige Nichtbestehen einer Zwischenprüfung, die Voraussetzung für die Weiterführung der Ausbildung ist, zählt zu den anerkennungswürdigen Gründen für die Weitergewährung des BAföG.
Zur 2. Frage:Um Wohngeld zu erhalten, müssen noch weitere Kriterien erfüllt werden:
Studierende müssen nachweisen, dass sie nicht nur vorübergehend vom Elternhaus abwesend leben (schriftliche Begründung).
Das monatliche Einkommen sollte eine Untergrenze nicht unterschreiten, die sich aus Sozialhilfesatz, Miete, Zahlungen an die Stadtwerke sowie dem Krankenversicherungsbeitrag ergeben würde. Lebt man unterhalb dieser Grenze, geht das Amt für Wohnungswesen davon aus, dass die Studierenden noch weitere ungenannte »Geldquellen« besitzen. Lebt man tatsächlich von sehr wenig Geld, muss man dies nachvollziehbar begründen
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