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  1. #1
    Avatar von Arkona
    Arkona ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    18

    Kein Bafög wegen VWA

    hallo miteinander.

    hab gerade vom bafög-amt einen anruf erhalten.
    aus meinen unterlagen geht hervor, dass ich berufsbegleitend an der verwaltungs- u. wirtschaftsakademie leipzig den studiengang Betriebswirt (vwa) absolviert habe. ich darf mich jedoch nicht diplom-betriebwirt nennen.
    nun ist aber das bafög-amt der meinung ich hätte schon ein ein diplom. weil ja oben auf den unterlagen diplom steht. (dachte diplom steht nur für zeugnis)
    laut vwa ist es jedoch kein akademischer grad und auch nicht bafög relevant, weil ich ja als normaler azubi beim unternehmen beschäftigt war. das sieht das bafög amt jetzt allerdings anders.

    nähere informationen wollte mir meine sachbearbeiterin nicht geben. auf die frage hin, ob ich eventuell kein bafög erhalten werden, wurde ich mit den worten abgespeist "sie erhalten post von uns" und nichts weiter.

    hat jemand schon mal ähnliche erfahrungen gemacht. die hochschule hat meine berufsbegleitende ausbildung nicht interessiert. läuft nicht unter studium.

    hätte aufgrund von ausbildung und arbeitszeit anspruch auf elternunabhängiges bafög. was passiert denn nun?

    finde die damen vom amt einfach unfreundlich. keine auskunft, kein nettes gespräch. fühle mich so langsam etwas allein gelassen.

    hoffe irgendjemand kann mir weiterhelfen.

    bis bald
    arkona

  2. #2
    Avatar von gwenny
    gwenny ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
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    Zitat Zitat von Arkona
    nähere informationen wollte mir meine sachbearbeiterin nicht geben. auf die frage hin, ob ich eventuell kein bafög erhalten werden, wurde ich mit den worten abgespeist "sie erhalten post von uns" und nichts weiter.
    finde die damen vom amt einfach unfreundlich. keine auskunft, kein nettes gespräch. fühle mich so langsam etwas allein gelassen.
    Willkommen im Klub der BAfoeggeschaedigten..
    So weit ich das ueberblicken kann, ist die Ausbildung bei der VWA baefoegfaehig. Und damit deine ERSTE berufsqualifizierende Ausbildung.
    § 7 Abs. 1, 2 BAföG
    Grundsätzlich wird Ausbildungsförderung nur für eine Erstausbildung geleistet (§ 7 Abs. 1 BAföG). Die Erstausbildung im Sinne des BAföG setzt sich zusammen aus der weiterführenden allgemeinbildenden Schulausbildung und der berufsbildenden Ausbildung. Weiterführend allgemeinbildend ist eine Ausbildung, wenn sie zum Haupt- oder Realschulabschluss, zur Fachhochschulreife oder zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife führt. Zur allgemeinbildenden Ausbildung zählt danach z. B. der Besuch von Gymnasien, Fachoberschulen und von Ausbildungsstätten des zweiten Bildungsweges. Eine berufsqualifizierende Ausbildung ist eine Ausbildung, die eine berufliche Grundbildung oder berufliche Fachkenntnisse und im Regelfall auch eine berufliche Qualifikation vermittelt (z. B. Ausbildung an einer Berufsfachschule, Fachschule, Höheren Fachschule, Akademie, Hochschule). Nach dem BAföG werden über die weiterführende allgemeinbildende Schulausbildung hinaus zumindest drei Jahre berufsbildender Ausbildung gefördert. Betriebliche Ausbildungen, die nicht an einer Ausbildungsstätte durchgeführt werden, bei der nach dem BAföG gefördert werden kann (z. B. Ausbildung zum Automechaniker in einer Kfz-Werkstatt), verbrauchen den Grundförderungsanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG nicht. Den Grundförderungsanspruch nach § 7 Abs. 1 BAföG hat danach z. B. ein Auszubildender aus-geschöpft, der nach dem Abitur ein achtsemestriges Studium erfolgreich abgeschlossen hat. Ein von ihm z. B. angestrebtes Aufbaustudium könnte als weitere Ausbildung nur unter den in § 7 Abs. 2 BAföG genannten Ausnahmevoraussetzungen gefördert werden.

    "Das Studium an diesen Berufsakademien ist nach § 2 Abs. 1 BAföG förderungsfähig und daher eine förderfähige Erstausbildung im Sinne des BAföG. Da die Ausbildungsvergütungen jedoch meistens über den Bedarfssätzen liegen, kommt im Regelfall eine Förderung nach dem BAföG für die Studierenden der Berufsakademien nicht in Betracht."

    Und daher zaehlt sie als dein erstes "Studium". Damit ist ein weiteres Studium nicht mehr bafoegfaehig.

  3. #3
    Avatar von Arkona
    Arkona ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    26.08.2004
    Beiträge
    18

    Böse

    hi gwenny.

    ich frage mich allen ernstes warum ich vor studiumsantritt beim bafög-amt war und mich vorher darüber informiert habe, ob die vwa bafög-fähig war oder ist und ich mit der nichtinanspruchnahme meinen bafög-anspruch verwirkt habe.

    super. und nun?

    wenn ich schonmal bafög erhalten hätte, würde ich das ja verstehen, aber so. gibt es vielleicht noch eine andere möglichkeit?

    danke nochmal
    arkona

  4. #4
    Avatar von Arkona
    Arkona ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    26.08.2004
    Beiträge
    18
    oh ich nochmal.

    laut vwa zählt die akademie nicht als akademie im eigentlichen sind. ist ja keine berufsakademie oder so. auch zählt es nur als weiterbildung und nicht als studium.

    das ganze versaut mit so richtig den tag.

  5. #5
    Avatar von gwenny
    gwenny ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
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    mmh.. also die VWA sagt sie waere keine Akademie? Steht das A in VWA nicht fuer Akademie? Ist aber eigentlich auch egal, da laut dem Paragraphen es eine berufliche Ausbildung in einem Schulform ist.
    Hast du die Aussage vom Bafoegamt schriftlich, dass die VWA-Ausbildung nicht foerderfaehig ist?

    So und mit diesem Beitrag bin ich Doktorand!!! (Wenn das auch im wirklichen Leben SOOO einfach ginge..!)

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