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  1. #1
    Verwirrter Gast

    Böse Problem mit dem Bafög-Amt!

    Hallo. Ich bin Magister-Student an der Uni Mannheim im 7. Semester und kurz vor dem Abschluss. Ich habe folgendes Problem: Ich habe für Oktober keine Ausbildungsförderung erhalten. Ich habe daraufhin beim Bafög-Amt nachgefragt, warum dies so sei. Die Sachbearbeiterin veriwes mich auf eine andere Sachbearbeiterin, die jetzt für meine 'Namensliste' zuständig ist. Ich ging daraufhin zu der neuen Sachbearbeiterin und fragte, warum ich kein Geld für Oktober bekommen habe. Sie meinte, der Grund sei mein Vater. Als ich daraufhin fragte, ob ich Vorausleistung erhalten könne, meinte sie, das ginge nicht, weil sie von meinem Vater bislang noch keine Belege für seine Kinder nachgewiesen habe und - und das ist der Hammer - weil ich den Bafög-Antrag zu spät gestellt habe.

    Nun muss ich erstmal erklären, was für Probleme es mit meinem Vater gibt. Meine Mutter und mein Vater sind seit meiner Geburt geschieden und leben getrennt. Mein Vater hat noch zwei Kinder nach mir mit seiner neuen Frau auf die Welt gesetzt.
    Seit ich nun im Oktober 2001 angefangen habe zu studieren, weigert sich mein Vater beharrlich, dem BaföG-Amt Auskünfte über sein Einkommen zu erteilen. Ich habe daher bis heute aufgrund des unvollständigen BaföG-Antrages immer Vorausleistung erhalten. Nun hat mein Vater vor kurzem doch sein Bafög-Anteil-Formular zurückgeschickt. Allerdings hat er nur reingeschrieben, dass er Kinder hat. Er hat keinerlei Belege hinzugefügt über deren Einkommen. Daraufhin meinte eine Spezial-Bearbeiterin, die sich immer meines Falle angenommen hatte, wenn es zu Problemen mit meinem Vater kam, es würde schon reichen, wenn ich doch wenigstens von dem älteren der beiden Kinder meines Vaters einen Nachweis bringen könnte, meinetwegen den Ausbildungsvertrag. Sollte ich keinerlei Belege über das Einkommen der Kinder meines Vaters erhalten können, dann, so die Spezial-Sachbearbeiterin und die alte Sachbearbeiterin, solle ich erneut, wie schon in den vorigen Jahren, einen Vorausleistungsantrag stellen bis spätestens Ende September. Das eine Kind meines Vaters geht noch zur Schule und das andere macht eine Ausbildung. Dann habe ich bei meinem Vater zuhause angerufen, konnte aber nur mit seiner Frau sprechen, die mir erzählte, dass sie sich von ihrem Mann (meinem Vater) vor kurzem erst getrennt habe. Sie könne aber nicht sagen, wo dieser jetzt wohnt, da er auch aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen sei. Ich fragte seine Frau aber dennoch, ob ich den Ausbildungsvertrag des ältesten Kindes bekommen könnte. Ich bekam von ihr den Ausbildungsvertrag des ältesten Kindes zugeschickt und ich schickte ihn an das BaföG-Amt. Nun, dachte ich, sei alles soweit in Ordnung, und habe keinen Vorausleistungsantrag gestellt.

    Und nun zum eigentlichen Problem: Ich bekam für Oktober kein Geld vom Bafög-Amt. Ich bin gleich am 1. Oktober zum Bafög-Amt gegangen und wollte fragen, warum ich denn kein Geld bekommen habe. Als ich bei der alten Sachbearbeiterin war, meinte die plötzlich, dass jemand anderes nun für Studenten, die den Anfangsbuchstaben meines Names haben, zuständig sei (es gibt ja verschiedene Abteilungen beim Bafög-Amt, unterteilt nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens). Nun gut, ich gehe also zur neuen Sachbearbeiterin, die jetzt für mich zuständig ist. Diese erklärt mir, ich könne kein Geld bekommen, weil der Bafög-Bescheid, den sie meinem Vater zugeschickt hätten, mit dem Vermerk ?unbekannt verzogen? (mein Vater wohnt ja nicht mehr mit seiner Frau zusammen) zurückgekommen wäre. Auf die Frage, ob denn mit dem Ausbildungsvertrag des älteren Kindes meines Vaters nicht alles geregelt sei, meinte die neue Sachbearbeiterin, dass der Ausbildungsvertrag nutzlos sei, da sie Auskünfte von meinem Vater bräuchten. Nochmal zur Erinnerungie Spezial-Sachbearbeiterin sagte mir, ich solle doch wenigstens so etwas wie den Ausbildungsvertrag des ältesten Kindes meines Vaters dem Bafög-Amt überreichen, was ich auch getan habe. Und nun erzählt mir diese neue Sachbearbeiterin, der Ausbildungsvertrag sei nicht zu gebrauchen!!!
    Nun gut, dachte ich, dass das Bafög-Amt Probleme mit meinem Vater hat, ist ja nichts Neues, aus dem Grund habe ich ja bislang Vorausleistung erhalten. Auf die Frage, ob ich denn dann Vorausleistung erhalten würde, sagte mir die neue Sachbearbeiterin zu meinem Entsetzen, dass ich keine Vorausleistung bekommen könne, weil ich den Bafög-Antrag zu spät gestellt habe und mein Anspruch auf Vorausleistung damit entfallen wäre. Da war ich ganz schön sauer, denn ich hatte in den 2 letzten Jahren den BaföG-Antrag auch immer zu spat gestellt, und bekam dennoch Vorausleistung!!!!!!! Ich weiss noch genau, dass ich im Oktober letztes Jahr auch kein Geld bekam, und ich genauso wie heute zu der alten Sachbearbeiterin ging (die jetzt auf einmal nicht mehr für mich zuständig ist) und sie fragte, warum ich denn kein Geld bekommen habe. Nur im Unterschied zu heute habe ich letztes Jahr auch Vorausleistung erhalten, OBWOHL ich den Bafög-Antrag zu spät eingereicht hatte. Ich brauchte einfach nur das Formular auszufüllen, und Tage spatter bekam ich wie gewohnt weiterhin die Vorausleistung. Und jetzt erzählt mir die neue Sachbearbeiterin auf einmal, ich bekomme keine Vorausleistung mehr. Auf die Frage, wie es denn jetzt weitergehen solle, meinte sie nur lapidar, sie wisse es selbst nicht. Ich bin daraufhin nochmal zu meiner alten Sachbearbeiterin gegangen, weil ich ziemlich verwirrt war und weil ich hoffte, dass sie mir die Lage erklären könne. Aber sie erzählte mir auf einmal auch etwas völlig anderes, sogar etwas anderes als die neue Sachbearbeiterin. Die alte Sachbearbeiterin meinte nämlich zu mir, ich könne in der Tat keine Vorausleistung erhalten, weil die Frist an meinen Vater, in deren Zeitraum er seine Einkommen (wie jedes Jahr) offenzulegen hatte, noch nicht verstrichen sei. Es muss sozusagen erstmal die Mahnung an meinen Vater raus sein, bevor ich wieder Anspruch auf Vorausleistung habe. Was für eine verrückte Regel ist das denn??? Die erzählt mir ja was anderes als noch letztes Jahr.

    Das ist die Geschichte, die sich zugetragen hat. Ich stehe jetzt ohne Geld da. Soweit ich aus den Paragraphen des Bafög-Gesetzes weiss, bekommt man Vorausleistung, wenn der Auszubildene (nämlich ich) glaubhaft machen kann, dass zumindest ein Elternteil nicht gewillt ist, den Aufforderungen des Bafög-Amtes nachzukommen und die Ausbildung des Auszubildenen gefährdet ist, wenn er kein Ausbildungsgeld bekommen würde. Warum bekomme ich keine Vorausleistung???? Warum wird mir jetzt was ganz anderes erzählt als noch vor ein paar Tagen und vor einem Jahr? Warum werde ich jetzt anders behandelt als noch vor einem Jahr?

    Gruß
    Christian

  2. #2
    Avatar von gwenny
    gwenny ist offline "Professor" (750-1499 Beiträge)
    Registriert seit
    10.08.2004
    Beiträge
    1.303
    Hi,

    wende dich umgehend an deine ASTA-Vertretung! Die haben da eine Bafoeg-Sprechstunde und koennen dir im Notfall auch mit juristischem Rat weiterhelfen.

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