Ich habe im Jahr 2000 ein Studium aufgenommen aber nach 2 Semestern abgebrochen. Für mein darauf folgendens Studium beantrage ich eine neue Förderung. Der Fachrichtungswechsel wurde mir bewilligt und die Förderungshöchstdauer wurde auf 8 Semester festgesetzt. (Also bis WS 2005)
Wie jedes Jahr beantragte ich rechtzeitig Bafög. Diesmal erhielt ich die Antwort das es Bafög wegen meines FRW nur als Bankdarlehen gewährt werden könnte.
Nun meine Frage: In den Merkblättern des Bafög Amtes hatte ich das so gelesen und verstanden das es innerhalb der Förderungshöchstdauer immer Eine förderung halb Darlehen/halb Zuschuss gibt. Hab ich da was falsch verstanden?