Das Bafögamt kann beim Datenabgleich lediglich Deine per freistellungsauftrag eingetragene Zinsen einsehen. Wenn Du kein Freistellungsauftrag bei Deiner Bank eingereicht oder diesen gekündigt hast, sehen die auch nichts!
Thema: Kontozugriff durch Bafög?
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25-10-2004 15:26 #1Unregistriert Gast
Kontozugriff durch Bafög?
Hallo,
ich habe mal eine Frage, wie es genau mit dem Befugnis des Bafög-Amts ausschaut. Können Sie sich selbst einen Überblick über all meine Konten verschaffen oder sehen sie nur das, was auf dem Kontoauszug steht?
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15-11-2004 12:32 #2darumer Gast
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15-11-2004 13:44 #3Unregistriert Gast
Bedenke: Aus den in der Steuererklärung angegeben Zinseinkünften können die Finanzbeamten ziemlich genau auf das Vermögen, was dazu gehört schließen.
Zinseinkünfte sind einkommenssteuerpflichtig, müssen also dem Finanzamt mitgeteilt werden.
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