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Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Unregistriert Gast

    Kontozugriff durch Bafög?

    Hallo,

    ich habe mal eine Frage, wie es genau mit dem Befugnis des Bafög-Amts ausschaut. Können Sie sich selbst einen Überblick über all meine Konten verschaffen oder sehen sie nur das, was auf dem Kontoauszug steht?

  2. #2
    darumer Gast
    Das Bafögamt kann beim Datenabgleich lediglich Deine per freistellungsauftrag eingetragene Zinsen einsehen. Wenn Du kein Freistellungsauftrag bei Deiner Bank eingereicht oder diesen gekündigt hast, sehen die auch nichts!

  3. #3
    Unregistriert Gast
    Bedenke: Aus den in der Steuererklärung angegeben Zinseinkünften können die Finanzbeamten ziemlich genau auf das Vermögen, was dazu gehört schließen.

    Zinseinkünfte sind einkommenssteuerpflichtig, müssen also dem Finanzamt mitgeteilt werden.

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