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Thema: Kindergeld

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Ergebnis 1 bis 5 von 5
  1. #1
    Unregistriert Gast

    Unglücklich Kindergeld

    Hallo,

    ich hatte Anfang 2004 mein Studium abgeschlossen, blieb aber noch bis zum Ende des Wintersemesters 2003/2004 immatrikuliert. Die Kindergeldstelle will nun meiner Mutter das Kindergeld für März 2004 streichen, weil ich mein Abschlusszeugnis bereits im Februar 2004 erhalten hatte (leider hatte meine Mutter damals zunächst eine Kopie des Zeugnisses und erst später eine Kopie des Exmatrikulationsschreibens bei der Kindergeldstelle eingereicht).
    Ist das fair? Weiss jemand Rat?

    Christian

  2. #2
    Unregistriert Gast

    Schlecht Kindergeld-Ende der Berufsausbildung

    hi christian,
    natürlich ist das nicht fair, aber es ist leider so.

    die berufsausbildung (hier:studium) endet normalerweise mit ende des semesters und der exmatrikulation, es sei denn, es wurde vorher eine abschlussprüfung (examen, diplom, magister) bestanden und es wurden dem prüfungsteilnehmer das festgestellte gesamtergebnis offiziell schriftlich bekannt gegeben. auch bereits vor dieser bekanntgabe kann die ausbildung enden, wenn das kind eine vollzeiterwerbstätigkeit eingeht.

    also auf die exmatrikulation kommt es in diesem fall gar nicht an. auch wenn ihr zuerst eine kopie deines exmatrikulationsschreiben eingereicht hättet, wette ich mit dir, dass die familienkasse dann den nachweis des abschlusszeugnisses verlangt hätte und spätestens dann wieder hätte sich daraus dein ausbidungsende mit erhalt des zeugnisses im februar ergeben, also mit der bekanntgabe auch vor der exmatrikulation.

    tut mir leid, das ist weniger als ein rat, sondern nur eine feststellung.

    gruss konstantin (aka monstakonst)

  3. #3
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
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    28.12.2004
    Beiträge
    5.262
    Zitat Zitat von Andy
    Jepp! Kann dies nur bestätigen. Du kannst froh sein, wenn das Kindergeld möglichst früh eingestellt wird und ihr nicht eine irrsinnig große Summe zurückzahlen müsst. Meist ist das Geld ja auch bereits irgendwie für den Lebensunterhalt verplant bzw. ausgegeben.
    Häh? Muß man das Kindergeld zurückzahlen? Wußte ich noch gar nicht ... Oder verwechselst Du das jetzt mit dem BAföG?

  4. #4
    Unregistriert Gast

    Frage Kindergeld

    Und was ist, wenn man vorgibt, man habe das Studium abgebrochen, oder ist durch die Prüfungen gefallen? Dann kann ja kein Examenszeugnis verlangt werden, sondern nur Exmatrikulationsnachweis, oder ?

  5. #5
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.12.2003
    Beiträge
    2.761
    Zitat Zitat von KleinesGespenst
    Häh? Muß man das Kindergeld zurückzahlen? Wußte ich noch gar nicht ... Oder verwechselst Du das jetzt mit dem BAföG?
    Nein, das Kindergeld muß auch zurückgezahlt werden, wenn Deine Eltern da noch was nach dem Abschluß Deiner Ausbildung erhalten haben.

    Auch nach der Immatrikulationsordnung meiner Hochschule wird die Exmatrikulation zum Ende des Semesters wirksam. In meinem Fall wird nun der Monat in dem das Prüfungsergebnis festgestellt wird zum Glück identisch sein. Ich hoffe mal, auf dem Zeugnis steht dann auch das Datum des zuletzt eingereichten Gutachtens der Professoren. Eine Verteidung ist bei uns ja nicht vorgesehen.

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