hi christian,
natürlich ist das nicht fair, aber es ist leider so.
die berufsausbildung (hier:studium) endet normalerweise mit ende des semesters und der exmatrikulation, es sei denn, es wurde vorher eine abschlussprüfung (examen, diplom, magister) bestanden und es wurden dem prüfungsteilnehmer das festgestellte gesamtergebnis offiziell schriftlich bekannt gegeben. auch bereits vor dieser bekanntgabe kann die ausbildung enden, wenn das kind eine vollzeiterwerbstätigkeit eingeht.
also auf die exmatrikulation kommt es in diesem fall gar nicht an. auch wenn ihr zuerst eine kopie deines exmatrikulationsschreiben eingereicht hättet, wette ich mit dir, dass die familienkasse dann den nachweis des abschlusszeugnisses verlangt hätte und spätestens dann wieder hätte sich daraus dein ausbidungsende mit erhalt des zeugnisses im februar ergeben, also mit der bekanntgabe auch vor der exmatrikulation.
tut mir leid, das ist weniger als ein rat, sondern nur eine feststellung.
gruss konstantin (aka monstakonst)
Thema: Kindergeld
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09-12-2004 02:09 #1Unregistriert Gast
Kindergeld
Hallo,
ich hatte Anfang 2004 mein Studium abgeschlossen, blieb aber noch bis zum Ende des Wintersemesters 2003/2004 immatrikuliert. Die Kindergeldstelle will nun meiner Mutter das Kindergeld für März 2004 streichen, weil ich mein Abschlusszeugnis bereits im Februar 2004 erhalten hatte (leider hatte meine Mutter damals zunächst eine Kopie des Zeugnisses und erst später eine Kopie des Exmatrikulationsschreibens bei der Kindergeldstelle eingereicht).
Ist das fair? Weiss jemand Rat?
Christian
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18-01-2005 13:40 #2Unregistriert Gast
Kindergeld-Ende der Berufsausbildung
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18-01-2005 16:23 #3Häh? Muß man das Kindergeld zurückzahlen? Wußte ich noch gar nicht ... Oder verwechselst Du das jetzt mit dem BAföG?
Zitat von Andy
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25-02-2005 17:28 #4Unregistriert Gast
Kindergeld
Und was ist, wenn man vorgibt, man habe das Studium abgebrochen, oder ist durch die Prüfungen gefallen? Dann kann ja kein Examenszeugnis verlangt werden, sondern nur Exmatrikulationsnachweis, oder ?
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25-02-2005 20:18 #5
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- 2.761
Nein, das Kindergeld muß auch zurückgezahlt werden, wenn Deine Eltern da noch was nach dem Abschluß Deiner Ausbildung erhalten haben.
Zitat von KleinesGespenst
Auch nach der Immatrikulationsordnung meiner Hochschule wird die Exmatrikulation zum Ende des Semesters wirksam. In meinem Fall wird nun der Monat in dem das Prüfungsergebnis festgestellt wird zum Glück identisch sein. Ich hoffe mal, auf dem Zeugnis steht dann auch das Datum des zuletzt eingereichten Gutachtens der Professoren. Eine Verteidung ist bei uns ja nicht vorgesehen.
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