UNI-Forum

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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Tomcraft Gast

    Frage Bafög ab dem 2. Kind an der Uni?

    Hallo! Ich bin im WS 2004/2005 angefangen zu studieren, bekomme wegen elterlicher Einkünfte aber kein Bafög. Mein Bruder fängt jetzt im SS 2005 an zu studieren, das heißt unsere Eltern hätten zwei Kinder zu versorgen im Studium. Wird das Einkommen der Eltern bei der Bafög-Berechnung dann durch zwei geteilt, da ja jetzt auch zwei Kinder studieren statt eines?? Oder wird einfach weiterhin vom gleichen Einkommen der Eltern ausgegangen? Wäre nett, wenn jemand Bescheid wüsste!

  2. #2
    RiO
    RiO ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    01.12.2004
    Beiträge
    16
    nein,
    aber die ansprüche steigen. aber auch nur minimal...wenn deine eltern zu viel verdienen wird sich nix ändern

  3. #3
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.12.2003
    Beiträge
    2.761
    Dein Bruder oder Deine Schwester wurden auch vorher bei dem von Deinen Eltern zu gewährenden Unterhalt als Schüler oder Auszubildender berücksichtigt.

    Guck mal in den alten BaföG-Bescheid. Da steht drin, was vom Einkommen Deiner Eltern theoretisch als Bedarf für Deine Geschwister angesetzt wird, also damit nicht den Eltern oder Dir zustehen kann. Möglicherweise ist der Bedarfssatz Deiner Geschwister als Studenten nun höher als als Schüler und das Einkommen der Eltern lag vorher schon knapp an einer kritischen Grenze, wodurch jetzt plötzlich ein Anspruch auf BaföG begründet wird. Prüfen sollte man das in jedem Fall.

  4. #4
    Unregistriert Gast
    Es werden voellig unabhaengig voneinander zwei Betraege ausgerechnet. Einmal das Einkommen Deiner Eltern, davon werden dann mehrere Freibetraege abgezogen, wenn ich mich recht erinnere, auch einer fuer alle im Haushalt lebenden Personen. Was davon uebrigbleibt, ist das, was Deine Eltern laut Amt fuer alle in foerderfaehiger Ausbildung stehenden Familienmitglieder ausgeben koennen. Dieser Betrag heisst glaub ich anrechenbares Elterneinkommen. Er wird durch die Anzahl der entsprechenden in Ausbildung befindlichen Familienmitglieder geteilt.
    Der andere Betrag ist Dein tatsaechlicher Bedarf, sprich: der Hoechstsatz, Unterkunftskosten etc. Da fliesst dann auch Dein Vermoegen und der Verdienst Deines Ehepartners ein :-)
    Wenn Dein Bedarf groesser ist als der Dir zustehende Teil vom Elterneinkommen, kriegst Du die Differenz ausgezahlt.

    Es kommt meiner Meinung nach ziemlich darauf an, ob Dein Bruder vorher und nachher bei Euren Eltern gewohnt hat/ wohnt oder nicht. Wenn Dein Bruder vorm Studium zu Hause gewohnt hat und jetzt ausgezogen ist, steigt sein Bedarf. Moeglicherweise sinkt aber damit der Freibetrag beim Elterneinkommen, weil einer weniger im Haushalt wohnt. Aber der Freibetrag sinkt weniger als der Bedarf Deines Bruders steigt.
    An Deinem Bedarf aendert das auf jeden Fall nichts.

    Aber ich bin kein Experte, und inzwischen gab's ja offensichtlich wieder eine Reform. Nerv einfach mal Deinen zustaendigen Sachbearbeiter ... Und steck die Nase nochmal in die genauen Zahlen auf Deinem alten Bescheid und gucke im Internet die Saetze nach, vielleicht ist das Ergebnis dann klarer ...
    Aber probiers ruhig, und Dein Bruder kann auch Bafoeg beantragen.

    Viel Erfolg!!

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