Hi du,
Formblätter für den Antrag bekommst du an der Uni beim Bafögamt. Ausfüllen muss man das schon alleine. Es gibt ein Formblatt, was du ausfüllen musst, u. a. wird da auch dein Vermögen erhoben. Deine Eltern müssen i.d.R. jeweils ein seperates Formblatt ausfüllen und dort ihre Angaben machen.
Beim Erstantrag musst du außerdem einen Lebenslauf von dir vorlegen (auch dazu gibt es ein seperates Formblatt! Ist alles geregelt...)
Wenn du eigenes Vermögen hast - und sei es noch so wenig - musst du dann wahrscheinlich noch bei deinen Banken, Bausparkassen usw. anrufen. Die musst du bitten, dir zu einem bestimmten Stichtag den aktuellen Stand deiner Vermögenswerte zu bescheinigen. Die Nachweise bekommt dann auch dein Sachbearbeiter. Der Stichtag ist der Abgabetag deines Bafögantrags, meine ich.
Klingt alles kompliziert, ist aber halb so wild.
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13-01-2005 21:49 #1Tomcraft Gast
Was gehört in den Bafög-Antrag?
Hallo! Ich wollte mal nachhören, was ich alles in einem Bafög-Antrag angeben muss! Das Einkommen der Eltern, mein eigenes "Einkommen", mein "Vermögen" (was immer darunter fallen mag...) und was wollen die noch alles wissen? Fülle ich den ganzen Wisch alleine aus oder werde ich dazu vom Bafög-Typen befragt und er macht dann die Angaben aufgrund meiner vorgelegten Einkommens-Nachweise? Wo bekomme ich denn so einen Antrag her?
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14-01-2005 10:06 #2Schnirkelschnecke Gast
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14-01-2005 13:29 #3Unregistriert Gast
Also, meine Mutter ist nicht so wirklich schlau draus geworden, was die mit dem anrechenbaren Elterneinkommen in den Formblättern wollten und welche Freibeträge wofür und wann und von welcher Ausgangssumme überhaupt abgezogen werden können.
Als ich dann mit dem Einkommenssteuerbescheid meiner Eltern von vor zwei Jahren (ja, so alt muß(te) der sein, auch wenn sie inzwischen vielleicht weniger verdienen) zum BaföG-Amt gegangen bin, um mir das erklären zu lassen, bin ich da abgeblitzt. Habe die Damen da wohl bei der Kaffeepause gestört und habe dann beschlossen, daß es auch so gehen muß. Klarer Vorteil: Ich starte nicht mit Schulden ins Berufsleben. Mittlerweile liegt der Betrag auf dem Sparkonto eh ein paar Cent höher als die Summe, die man haben dürfte, um BaföG zu erhalten. Das ist nun selbst dazuverdientes Geld.
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14-01-2005 16:07 #4
Es gibt prinzipiell zwei voellig voneinander unabhaengige Betraege, die ausgerechnet werden. Einmal das sog. anrechenbare Elterneinkommen und einmal Dein Bedarf. Fuer das anrechenbare Elterneinkommen wird das tatsaechliche Elterneinkommen genommen (ich vermute mal, nach Abzug der Steuern, deshalb der Steuerbescheid) und davon werden dann verschiedene Freibetraege abgezogen. Z.B. Freibetraege fuer alle im Haushalt lebenden Personen. Genauer weiss ich die auch nicht, aber vielleicht findest Du im Netz was. Was dann unter dem Strich herauskommt, ist das Geld, was Deine Eltern laut BAfoeG-Amt ausgeben koennen. Das wird gleichmaessig auf alle Personen des Haushaltes aufgeteilt, die sich in foerderfaehiger Ausbildung befinden. (Ich glaube, dass dieser Anteil das anrechenbare Elterneinkommen ist, evl. auch das ganze Geld, was Deine Eltern ausgeben koennen, da bin ich mir nicht sicher und kann auch gerade nicht nachgucken).
Der zweite Betrag ist Dein Bedarf. Der haengt davon ab, ob Du bei Deinen Eltern wohnst oder nicht, ob Du in Ost- oder Westdeutschland studierst, wieviel Miete Du zahlst etc. etc. Ich denke, dass an dieser Stelle Dein persoenliches Einkommen / Vermoegen abgezogen wird.
Dann wird die Differenz aus beiden Betraegen gebildet (sprich: das BAFoeG-Amt stockt das Geld, was Deine Eltern Dir geben koennen, so weit auf, dass Du (offiziell) genug zum Leben hast).
Was dann unterm Strich rauskommt, kriegst Du ueberwiesen (wenn es ueberhaupt was ist
) Die Haelfte als Leihgabe und die Haelfte als Geschenk.
Wie Du siehst, weiss ich die Details nicht mehr 100pro, aber ich hoffe trotzdem, dass die Begriffe nu etwas klarer sind ...
Viel Erfolg!
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