Also ich bin im Moment im 3.Semester und käme dann ins vierte, stattdessen nochmal ins 3.
Thema: Bafög nach Fachwechsel ?
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29-01-2005 00:28 #1Unwissende Gast
Bafög nach Fachwechsel ?
Hallo, wär super wenn mir jemand helfen könnte. Meine Situation ist die:
Ich bin im Moment in Wirtschaftspädagogik eingeschrieben und wechsel zum kommenden Sommersemester auf VWL. Ich werde um 1 Semester zurückgestuft und verliere deswegen meinen Bafög-Anspruch (hab ja nicht innerhalb von 2 Semestern gewechselt).
Muss ich das dann sofort jetzt dem Bafög-Amt melden oder soll ich warten, bis ich Bafög neu beantragen müsste ?
Und meine zweite Frage ist:
Ich werde um 1 Semester zurückgestuft, was aber nur zur Sicherheit ist und weil diese Fächer sehr nahe beieinander sind, wäre ich nach dem kommenden Sommersemester mit den Grundstudium fertig.
ich habe gehört, dass man wenn man nach nem Fachwechsel Bafög verloren hat, es wieder neu beantragen kann, sobald man im Hauptstudium des neuen Fachs ist. Oder ist das falsch ?
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29-01-2005 00:29 #2Unwissende Gast
edit:
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29-01-2005 11:33 #3
"Doktorand" (150-299 Beiträge)
- Registriert seit
- 30.11.2004
- Beiträge
- 183
So beschlagen bin ich bei diesem Thema nicht, aber eines weiß ich ganz sicher: Liegen die beiden Fächer dicht genug beieinander, kannst Du einen Richtungswechsel geltend machen und keinen ganzen Fachwechsel, selbst wenn Du dafür die Fakultät änderst...
Erkundige Dich vielleicht noch einmal auf diesem Weg!
Viel Erfolg!
Silly
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06-02-2005 17:47 #4Unregistriert Gast
kuck mal auf die seite www.studentenwerk-aachen.de
da gibts viel zu diesem thema und da bekommst du von experten eine antwort
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07-02-2005 12:45 #5
Inhaltlich habe ich nach der neuesten Reform leider keine Ahnung, aber generell solltest Du Aenderungen so schnell wie moeglich mitteilen. Ab Ende des Monats, in dem die Aenderung eingetreten ist (sprich: sobald Du einschreibmaessig den Fachwehsel gemacht hast), kriegst Du ggf. kein Bafoeg mehr (wie gesagt, das weiss ich jetzt nicht, aber probiere es ruhig mal; wenn Du 'ne ordentliche Begruendung hast, wieso Du erst jetzt wechselst ...), und wenn Du das erst ein halbes Jahr spaeter meldest, kennen die kein pardon, dann musst Du das Bafoeg von diesem halben Jahr komplett zurueckzahlen. Und ich glaube, dass die Dich sogar noch rechtlich drankriegen koennten, von wegen Informationspflicht etc.
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