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29-01-2005 14:38 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
- Registriert seit
- 23.01.2005
- Beiträge
- 2
was kriegt man, wenn man keinen Ansprach auf Bafög hat?
Ich bin im ersten Semester und kriege glücklicherweise ausreichend Bafög, aber da ich dieses Jahr mit meinem Schatz zusammenziehe, der dann auch studiert, möchte ich mal herausfinden, wie es dann für ihn laufen wird.
Sein Vater verdient zu viel Geld, als das er überhaupt Bafög kriegen würde.
Was, außer dem Kindergeld, kann er dann noch kriegen? Was könnte man beantragen?
Sind die Eltern gesetzlich verpflichtet ihrem Kind Unterstützung zu zahlen, wenn sie so viel verdienen? Ist diesbezüglich ein Mindestbegtrag irgendwo festgelegt?Le rêve est une seconde vie.
... die Seele aus dem ~Wolkensolo~
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29-01-2005 15:23 #2Jens_ Gast
Hallo,
Eltern sind ihren Kindern für die Erstausbildung unterhaltsverpflichtet (genauso wie andersherum die Kinder die Eltern im Alter stützen sollten). Wieviel Unterhaltsanspruch (incl. Kindergeld) besteht steht in der Düsseldorfer Tabelle: http://www.geldidee.de/page/index.php?id=769. Das ist durchaus auch einklagbar.
Allerdings ist, wenn möglich, eine einvernehmliche und freiwillige Lösung einer Pflichtlösung immer vorzuziehen.
LG, Jens.
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