wenn das amt den fehler merkt, ja, dann musst du zurueckzahlen.
Thema: BaFög zurück zahlen
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02-02-2005 00:43 #1Weyoun Gast
BaFög zurück zahlen
Ich bin im 4. Sem. Im 1. Sem habe ich BaFög beantragt. Antrag wurde abgelehnt. Im 3. neuer Antrag, diesmal angegeben, dass meine Geschwister studieren. Beide haben einen eigenen Haushalt. Wohnen nicht zu Hause. Jetzt habe ich für das 3. Sem eine Rückzahlung bekommen. Ca. 300,- Oschis pro Monat. Am Tag darauf kam der schriftliche Bescheid. Das Kuriose daran: Auf dem Blatt steht, dass ich die 300 Oschis bekomme. Dann liegt ein 2. Blatt bei, völlig identisch, mit dem Unterschied, dass drauf steht, dass ich kein Geld bekomme, Ausbildungsförderung wird nicht bewilligt.
Ok, anrufen möchte ich nicht so gern, da sonst die Antwort lautet: Fehler, das Geld muss zurück.
Was soll ich tun? Wenn ich (1. Blatt) schriftlich habe, dass ich Geld bekomme und dieses auch überwiesen ist, muss ich es dann, wenn das Amt einen Fehler merkt, zurückzahlen?
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03-02-2005 17:43 #2
"Student" (20-79 Beiträge)
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03-02-2005 18:00 #3ireland81 Gast
Ich würde Dir auch raten, da anzurufen. Ich hatte dieses Semester auch Probleme, weil einer meiner Brüder seine Ausbildung abgeschlossen hat, mein anderer Bruder eine neue angefangen hat und mein Vater weniger Lohn bekommen hat. Dadurch muss ich jetzt fast 300 Euro zurückzahlen. Ständig will das Amt irgendetwas und jedesmal ist etwas anderes.
Was mich ja am meisten auf meinem Bafög-Amt aufregt, ist, dass jeder Mitarbeiter irgendetwas anderes erzählt. Habe extra da nachgefragt, wann ich das alles melden/einreichen muss, weil das sich über den Sommer/Herbst verteilt. Die Dame sagte dann zu mir, machen Sie das alles mit einmal. Gesagt, getan. Abgewartet bis alles offiziell war. So musste ich jetzt ab Dezember ne ganze Menge zurückzahlen müssen.
Aber was noch schlimmer ist - finde zumindest ich, dass man die Bescheide zeitgleich mit dem Geld rausschickt, dann ist es so, dass man auf einmal weniger Geld bekommt und man noch nicht mal weiß warum.
.... über dieses Thema könnte ich mich stundenlang auslassen
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03-02-2005 18:29 #4
Jau, das Beste bei mir war, als sich zwei gravierende Sachen fast gleichzeitig geaendert haben. Aber den Beleg fuer die zweite Sache habe ich schlauerweise genau dann gebracht, als der Aenderungsbescheid fuer die erste Sache fertig war, aber gerade genau noch nicht rausgeschickt. Also haben sie den Bescheid einbehalten und alles neu durchgerechnet. Aber Bafoeg gab's trotzdem nicht mehr. Das hiess dann fuer mich eineinhalb Monate lang weder Geld noch Bescheid. *Wo ist der Kotz-Smiley???*
Aber ich wuerde auch sagen lieber jetzt durch als hinterher auf die Schnuess fallen.
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