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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    benjero Gast

    Erhalt des Kindergeldes

    Moin zusammen,

    ich habe im vergangenen Jahr mehr als Euro 7680 (Grenze für 2004), sodass meine Eltern normalerweise das Kindergeld zurückzahlen müssten. Wenn ich allerdings die Werbungskostenpauschale von Euro 920 Euro geltend mache, passt wieder alles. Nur wo muss ich dies angeben? Kommt die Familenkasse auf meine Eltern mit einem Fomular auf uns zu oder wie läuft das ab?

    Danke im Vorweg für die Antworten
    Ben

  2. #2
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.12.2003
    Beiträge
    2.761
    Zitat Zitat von benjero
    Moin zusammen,

    ich habe im vergangenen Jahr mehr als Euro 7680 (Grenze für 2004), sodass meine Eltern normalerweise das Kindergeld zurückzahlen müssten. Wenn ich allerdings die Werbungskostenpauschale von Euro 920 Euro geltend mache, passt wieder alles. Nur wo muss ich dies angeben? Kommt die Familenkasse auf meine Eltern mit einem Fomular auf uns zu oder wie läuft das ab?

    Danke im Vorweg für die Antworten
    Ben
    Interessante Frage, weiß jemand die Antwort? Dann beiße ich mir nämlich in den Hintern, daß ich vorher die Notbremse gezogen und einen Monat nur einen unvergüteten Praktikumsvertrag gemacht habe, weil ich mich vor dem Problem drücken wollte. So habe ich eine haarscharfe Punktladung bei 7654 € hingelegt.

    Du könntest beispielsweise eine Einkommenssteuererklärung machen. Dann bekommst Du vom Finanzamt einen Bescheid, auf dem Dein anrechenbares Einkommen nach Abzug von Werbungskosten mitgeteilt wird.

    Die Eltern sind zudem verpflichtet, bei einer regelmäßig erfolgenden Prüfung des Kindergeldanspruchs Dein Einkommen mizuteilen. Da gibt es Formulare. Wie darin aber Werbungskosten berücksichtigt werden oder ob einfach nur der Brutto-Betrag (um den geht es nämlich bei den 7680 €, nicht um Netto) abgefragt wird, weiß ich nicht.
    Geändert von Klausi (06-02-2005 um 15:31 Uhr)

  3. #3
    Unregistriert Gast

    Hallöchen

    Es gibt ein separates Formular zu den Werbungskosten, bei dem ihr selbige angeben könnt, außerdem werden pauschal 1044 Euro angerechnet, insofern dürfte es da also keine Probleme geben. Im Zweifelsfall könnt ihr euch das Formular dazu runterladen unter

    http://www.bund.de/nn_5088/Content/S...ex_253D10.html

    Da gibt es eine Erklärung zu den Einkünften und eine separate zu den Werbungskosten.

    Lieben Gruß Becca

  4. #4
    Stefan H ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    22.02.2005
    Beiträge
    5
    Also, ich bekomme von der Kindergeldstelle in der Firma meines Vaters immer ein Formular, auf dem ich mein Einkommen genau angeben muss und ein zweites, auf dem ich meine Ausgaben/Werbungskosten angeben kann.

    Ich dachte immer, das sei normal so? Tja, man lernt halt doch nie aus...
    ---------------------------------

    Glück ist keine Frage der äußeren Umstände,
    Glück ist eine Frage der inneren Einstellung.


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