Interessante Frage, weiß jemand die Antwort? Dann beiße ich mir nämlich in den Hintern, daß ich vorher die Notbremse gezogen und einen Monat nur einen unvergüteten Praktikumsvertrag gemacht habe, weil ich mich vor dem Problem drücken wollte. So habe ich eine haarscharfe Punktladung bei 7654 € hingelegt.Zitat von benjero
Du könntest beispielsweise eine Einkommenssteuererklärung machen. Dann bekommst Du vom Finanzamt einen Bescheid, auf dem Dein anrechenbares Einkommen nach Abzug von Werbungskosten mitgeteilt wird.
Die Eltern sind zudem verpflichtet, bei einer regelmäßig erfolgenden Prüfung des Kindergeldanspruchs Dein Einkommen mizuteilen. Da gibt es Formulare. Wie darin aber Werbungskosten berücksichtigt werden oder ob einfach nur der Brutto-Betrag (um den geht es nämlich bei den 7680 €, nicht um Netto) abgefragt wird, weiß ich nicht.
Thema: Erhalt des Kindergeldes
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Ergebnis 1 bis 4 von 4
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06-02-2005 14:08 #1benjero Gast
Erhalt des Kindergeldes
Moin zusammen,
ich habe im vergangenen Jahr mehr als Euro 7680 (Grenze für 2004), sodass meine Eltern normalerweise das Kindergeld zurückzahlen müssten. Wenn ich allerdings die Werbungskostenpauschale von Euro 920 Euro geltend mache, passt wieder alles. Nur wo muss ich dies angeben? Kommt die Familenkasse auf meine Eltern mit einem Fomular auf uns zu oder wie läuft das ab?
Danke im Vorweg für die Antworten
Ben
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06-02-2005 15:28 #2
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Geändert von Klausi (06-02-2005 um 15:31 Uhr)
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21-02-2005 21:02 #3Unregistriert Gast
Hallöchen
Es gibt ein separates Formular zu den Werbungskosten, bei dem ihr selbige angeben könnt, außerdem werden pauschal 1044 Euro angerechnet, insofern dürfte es da also keine Probleme geben. Im Zweifelsfall könnt ihr euch das Formular dazu runterladen unter
http://www.bund.de/nn_5088/Content/S...ex_253D10.html
Da gibt es eine Erklärung zu den Einkünften und eine separate zu den Werbungskosten.
Lieben Gruß Becca
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23-02-2005 19:02 #4
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Also, ich bekomme von der Kindergeldstelle in der Firma meines Vaters immer ein Formular, auf dem ich mein Einkommen genau angeben muss und ein zweites, auf dem ich meine Ausgaben/Werbungskosten angeben kann.
Ich dachte immer, das sei normal so?
Tja, man lernt halt doch nie aus...
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Glück ist keine Frage der äußeren Umstände,
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