Du bekommst ein Schreiben, auf dessen geforderten Stichtag ein Nachweis aller Kontostände zu bringen ist. Der liegt aber eher nicht Dezember vergangenen Jahres. Grundsätzlich darf aber das Bafög - Amt ( soviel ich weiß) auch eine Vermögensübersicht der letzten Jahre verlangen.
Aber 4000 Euro ist ja nicht so der wahnsinns Betrag, wo sich Nachforschungen für das Bafög - Amt ernsthaft lohnen würden. Das "bißchen" Geld hast Du ja schon ausgegeben, wenn Du Dir einen ordentlichen CVomputer kaufst![]()
Thema: geld weg
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03-03-2005 10:16 #1Unregistriert Gast
geld weg
hi, hatte dezember 04 ein vermögen von 9000 euro
wenn ich jetzt ab sagen wir april 05 nafäg beantrage und nur noch 5000 euro vermögen habe, muss ich dann nachweisen was ich mit den 4000 euro gemacht habe, die nicht mehr da sind ?
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03-03-2005 12:46 #2Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
-Descartes--
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05-11-2005 22:03 #3try_to_fly Gast
nach etwa 2 jahren kann eine nachfrage kommen.
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