Hallo!
Ich werde wohl meinen Studiengang wechseln. Da zwischen den beiden Studiengängen leider eine Zwangspause von 1 Semester liegt, komme ich ja nunmal über die Maximallänge von 4 Monaten Pause in denen das Kindergeld weiter gezahlt wird. Soweit richtig, oder?
Wie sieht das aber nun aus, wenn ich für das neue Studium ein Praktikum erfüllen muß. Zählt die schon zur Ausbildung und unterbricht damit die Pause von 6 Monaten? oder bringt es was mich schon als Gasthöhrer ein zu schreiben?
MfG
Nils