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  1. #1
    Unregistriert Gast

    Pflichtpraktikum und erhöhte Werbungskosten

    Hallo,

    momentan mache ich mein zweites von der FH vorgeschriebenes Pflichtpraktikum, allerdings ist die Praktikumsstelle ca. 220 km von meinem Wohnort (Erstwohnsitz, eigener Hausstand dort seit 1999) entfernt. Deshalb habe ich mir natürlich am Praktikumsort eine Wohnung zur Zwischenmiete für die 5 Monate Praktikum gemietet. Da ich 650 Euro im Praktikum verdiene(bisher habe ich seit ich studiere nichts dazuverdient und auch nie eine EkSt Erklärung gemacht) würde mir von meinen 380 Euro Bafög, die ich bisher bekommen habe, einiges abgezogen werden. Habe deshalb folgenden Antrag auf Werbungskosten ausgedruckt

    http://www.bff-online.de/Steuer_Vord...KG_7c_2004.pdf

    und mit Belegen ans Bafög Amt geschickt, um erhöhte Werbungskosten wegen doppelter Hauhaltsführung geltend zu machen, da mein bisheriger Wohnsitz weiterhin mein Lebensmittelpunkt ist, und ich nach den 5 Monaten Praktikum auch wieder dort leben werde.
    Geltend gemacht habe ich:

    - Bewerbungskosten inkl. zwei Vorstellungsgespräche am Praktikumsort

    - Erste Fahrt zum Praktikumsort und letzte Fahrt vom Arbeitsort zum Ort des eigenen Hausstandes mit je 0,30 Euro/km

    - 1x wöchentliche Familienheimfahrten zu 0,30 Euro/km (diese WE-Heimfahrten finden bei mir tatsächlich jedes WE statt, da meine Vermieterin am WE selbst die Wohnung am Praktikumsort benutzten möchte)

    - Verpflegungsmehraufwand für 3 Monate bei Abwesenheit von 24 STd. täglich
    - Aufwendungen für die Zweitwohnung, also Monatsmiete x 5 Monate

    + natürlich der normalen WK-Pauschale von 920 Euro ergibt das nach meiner Rechnung Werbungskosten von 7880 Euro.

    Nach meiner Rechnung von:

    Einkommen (Praktikum) 5x 650 Euro = 3250 Euro
    abzüglich WK - 7880 Euro
    .......

    .... usw.

    müsste ich also weiterhin mein volles Bafög ohne Abzüge erhalten.


    >>>>> Jetzt jedoch das Problem:

    ohne eine weitere Erklärung hat mir meine Sachbearbeiterin meine Erklärung zu den Werbungskosten zurückgeschickt "Anbei erhalten Sie die Erklärung zu den WK zurück. Können von uns nicht berücksichtigt werden"

    Wie gehe ich nun vor? Auf welches Gesetz bzw. welche Paragraphen kann ich mich bei meinem Widerspruch berufen, es liegt doch so offensichtlich doppelte Haushaltsführung vor, oder?

    Danke für jede Hilfe

    Rebecca

  2. #2
    Unregistriert Gast

    ...

    Hallo Rebecca,

    ich habe genau das gleiche Problem wie du! :-(

    Leider findet man nirgends eine konkrete Antwort dazu und es kann auch niemand wirklich weiter helfen! schade eigentlich!

    Ist bei dir denn schon weiteres passiert?

    Gruß

    Claudia

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