Da Du eine abgeschlossene Erstausbildung hast:Ja, das Kindergeld entfällt.
Ausnahme ist nur ein Bachelor-Studiengang, auf den man einen Master draufsetzen kann.
Zitat von Unregistriert
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01-06-2005 21:10 #1Unregistriert Gast
Kindergeld bei Zusatzstudium?
Hallo,
könnt ihr mir helfen. Ich schließe im Sept. mein Studium (Magister Anglistik) ab und möchte im Oktober einen einjährigen Zusatzstudiengang beginnen. Ich bin während der gesamten Zeit des Zusatzstudiums noch unter 27. Der Zusatzstudiengang schließt mit einem Zertifikat an und ist gebührenfrei,
Nun meine eigentliche Frage: Steht mir weiterhin Kindergeld zu, da ich keine anderen Einkünfte habe? Oder verfällt bei der Aufnahme eines Zusatzstudiums das Recht auf Kindergeld?
Wer weiß Antworten?
Gruß
Jenny
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02-06-2005 12:32 #2Unregistriert Gast
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02-06-2005 22:01 #3easy Gast
Meiner Ansicht nach müsste das Kindergeld weitergezhalt werden.
Auf www.familienkasse.de steht:
Auch ein Aufbau- oder Ergänzugsstudium wird anerkannt, wenn er zu einer zusätzlcien beruflichen Qualifikation führt und mit einer Prüfung abgeschlossen wird.
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