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  1. #1
    XeoN ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    21.06.2005
    Beiträge
    1

    auch mal wieder leistungsnachweis

    moin leute.

    ich hab da ein problem...
    ich studiere informatik in kassel und mir fehlt jetzt nach dem 4. fachsemester - zumindest gehe ich davon aus - der mathe I+II schein.
    diesen muss ich allerdings für den leistungsnachweis haben.

    nun meine frage: wenn ich deswegen kein bafög mehr kriegen sollte, muss ich mein erhaltenes darlehn sofort zurückzahlen? - das kann ich nämlich nicht. auch nicht in raten...
    bzw: besteht die möglichkeit später wieder bafög zu bekommen?

    echt kein gutes gefühl bei der sache

    gruß, chris

  2. #2
    Unregistriert Gast
    Also für Masch'bau an der RWTH in Aachen sieht es so aus, dass man von den 12 Vordiplomsklausuren 6 nach dem 4., 9 nach dem 5. oder 12 nach dem 6. Semester braucht, um weiter gefördert zu werden, d.h. wenn man aus der Förderung fällt, kann man später wieder hinzukommen.
    Wobei 6 Klausuren in 4 Semestern zu schaffen sein sollten

  3. #3
    Avatar von PunjabiMD
    PunjabiMD ist offline "Absolvent" (80-149 Beiträge)
    Registriert seit
    24.09.2005
    Beiträge
    119
    Wie ist das eigentlich generell geregelt mit dem Leistungsnachweis?
    Braucht man immer nur eine gewisse Zahl von Scheinen oder muss man evtl.
    auch ein Examenszeugnis vorzeigen?

    Hängt das alles vielleicht von der jeweiligen Behörde ab?

  4. #4
    Unregistriert Gast
    bei uns (Informatik, Diplom, FH Dortmund) ist "nur" festgelegt, wie viele Leistungspunkte wir am Ende des 4. Semesters haben müssen (Studiengang ist allerdings modularisiert). Ist allerdings niedrig angesetzt, wir brauchen 60 LPs (pro Modulteilprüfung gibts in der Regel 5, bei sechs Prüfungen pro Semester also pro Semester maximal 30) - und das ist die gleiche Anzahl von LPs, die wir nach dem 3. Semester brauchen um für Hauptstudiumsklausuren zugelassen zu werden (wir haben kein Vordiplom).

    IMHO benötigt man immer nur eine gewisse Anzahl von Scheinen oder Leistungspunkten.

  5. #5
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
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    28.12.2004
    Beiträge
    5.262
    Zitat Zitat von PunjabiMD
    Wie ist das eigentlich generell geregelt mit dem Leistungsnachweis?
    Braucht man immer nur eine gewisse Zahl von Scheinen oder muss man evtl.
    auch ein Examenszeugnis vorzeigen?

    Hängt das alles vielleicht von der jeweiligen Behörde ab?
    Bei uns (Magdeburg, ich glaube aber, das ist allgemein so) ist das so geregelt, daß das BAföG-Amt nur sagt, daß man mitten im Studium zum passenden Zeitpunkt leistungsmäßig auf Stand sein muß. Der passende Zeitpunkt ist bei uns das Vordiplom. Was 'auf Stand' bedeutet, legen die einzelnen Fakultäten fest; das schweinchenrosa Formablatt dazu wird ja auch von der Fakultät (Prüfungsamt) ausgefüllt und unterschrieben. Bei uns bedeutet das z.B., daß wir alle Prüfungen geschrieben haben müssen, aber in zweien jeweils einmal durchgefallen sein dürfen.

    Am Ende denke ich mal, daß das Amt das Abschlußzeugnis kopiert haben möchte (oops, das muß ich auch noch machen ... *to-do-Liste auffüll*), vielleicht auch mit einer Bescheinigung des Prüfungsamtes, wenn man schneller studiert hat oder zu den soundsoviel besten Prozent des Jahrgangs gehört, weil man dann ja weniger zurückzahlen muß.
    Geändert von KleinesGespenst (05-10-2005 um 12:59 Uhr)
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

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