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14-07-2005 16:32 #1Unregistriert Gast
bafögrückforderung wg. früher exmatrikulation?
Ich möchte die FH wechseln und einen neuen Studiengang anfangen.
Bis Ende September bin ich noch an der anderen FH eingeschrieben.
Angenommen ich würde jetzt díe Exmatr.bescheinigung ausfüllen und schreiben, dass ich zum 30. September exmatrikuliert werden möchte. Was wäre , wenn das Bafögamt auf der Bescheinigung sieht, dass ich die Sache schon im Juli beantragt hatte? Fordern die dann das Bafög für diese Monate zurück?
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14-07-2005 16:42 #2
ohne Gewähr
also, da ich ähnliches vorhabe, hoffe ich doch, dass dem nicht so ist
Zitat von Unregistriert
.
Soll heißen, ich kann mir nicht vorstellen, dass man das Geld zurückverlangt. Gehe mal davon aus, du meinst das Geld für die Monate Juli (bzw. August) bis (Ende) September. Du hast zwar die Exmatrikulation im Juli beantragt, aber erst zum 30.09. , d.h. du bist bis zum 30.09. ein ordentlich immatrikulierter Student und hast Recht auf Bafög bis zum 30.09.
Ab dem 01.10. kriegst du an der alten FH natürlich nichts mehr, das musst du schon bei der neuen beantragen (würde ich jetzt mal sagen, weil dann ja anderes Bafög Amt die Sachen bearbeitet und du den Antrag an der neuen FH abgeben müsstest). Wobei das ja beim Studienfachwechsel eh komplizierter wird, hat aber mit deiner Frage nichts mehr zu tun
Aber vielleicht hat da jemand andere Infos?
Gruß,
Kleines Monster...so I look for love, I like the search and I'll be standing for election all across the known universe...
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