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  1. #1
    Unregistriert Gast

    bafögrückforderung wegen Exmatrikulation im Juli?

    Ich möchte ab Oktober ein neues Studium beginnen. Was passiert, wenn ich jetzt schon die Exmatrikulationsbescheinigung abgebe. Kann das Bafögamt dann mein Bafög für den Zeitraum bis Ende September zurückfordern, weil mein Entschluss ja quasi schon im Juli feststand?

  2. #2
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
    Registriert seit
    28.12.2004
    Beiträge
    5.262
    Zitat Zitat von Unregistriert
    Ich möchte ab Oktober ein neues Studium beginnen. Was passiert, wenn ich jetzt schon die Exmatrikulationsbescheinigung abgebe. Kann das Bafögamt dann mein Bafög für den Zeitraum bis Ende September zurückfordern, weil mein Entschluss ja quasi schon im Juli feststand?
    (Hervorhebung von mir)

    Also wenn Du schon exmatrikuliert bist, dann mußt Du definitiv zurückzahlen, da hilft gar nichts. Und selbst wenn Du exmatrikuliert bist: Als meine Schwester fertig wurde, wollte das Amt ihr Abschlußzeugnis sehen, und ab Ende des Monats vom Datum der Abschlußprüfung gab's kein Bafög mehr. Sprich: Immatrikuliert bleiben fürs Bafög ist sinnlos. Oder war es vor zwei Jahren; danach gab's eine Bafög-Reform, und ich habe keine Ahnung, ob das geändert wurde
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

  3. #3
    Unregistriert Gast
    danke für deine antwort

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