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  1. #1
    Unregistriert Gast

    Unglücklich zählt das BaföG selbst zum anzugebenden Vermögen?

    hallo,

    Ich bekomme schon 4 Semester lang BaföG. Ich habe allerdings sparsam gelebt und somit hat sich das BaföG auf meinem Konto, sagen wir mal "angesammelt". Ich bin zwar auf das BaföG angewiesen, jedoch frage ich mich nun ob ich es bei den Weiterführeungsanträgen hätte angeben müssen. Mein Kontostand überschreitet nämlich, dank dem BaföG selbst, die Grenze von 5200€

    zählt das BaföG nun zum Vermögen? Und wenn ja:

    Was passiert wenn ich dies Beim Amt nachträglich angebe?

    Verlangt das Amt alles sofort zurück? oder erst nach diesen 4 1/2 Jahren?

  2. #2
    *** Gast
    Es zählt auf alle Fälle dazu..wie die das aber handhaben weiß ich nicht...

  3. #3
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    07.07.2005
    Beiträge
    1.562
    Hallo Gast,

    Kompliment, nicht jeder schafft es, vom BAFöG noch Rücklagen zu bilden. Du scheinst sehr sparsam zu leben.

    Zu deiner Frage: Nicht ausgegebenes BAFöG wird nach einer bestimmten Zeit zu eigenem Vermögen - sonst würden sich ja faktisch die Freibeträge für Ersparnisse pro Jahr um bis zu 5.600 Euro erhöhen, weil ja jeder Studi behaupten könnte, seine Rücklagen seien nur "gespartes BAFöG". Studenten im vierten Förderungsjahr kämen so auf erlaubte Rücklagen von über 25.000 Euro.

    Gruß,
    Karendric

  4. #4
    Unregistriert Gast
    danke für die schnelle Antwort :-)

    Kann ich nur hoffen, dass das BaföG-Amt lieb zu mir ist, und es einfach verrechnet wenn ich das jetzt nachträglich angebe. Ich hab das ja nicht gewollt. Weiß vielleicht jemand, wie die das Handhaben? Ich meine ob das Amt das Geld sofort zurückverlangt oder ob noch andere Konsequenzen *schwitz* zu erwarten sind.

  5. #5
    Sila ist offline "Doktorand" (150-299 Beiträge)
    Registriert seit
    29.11.2003
    Beiträge
    164
    Dir könnte in der Tat passieren, dass das Bafög künftig gekürzt wird.
    Dann hast Du vielleicht bis zum nächsten Antrag dieses Problem nicht mehr. Rückwirkend hat es wohl keine Konsequenzen, da Du ja genau über Kontoauszüge belegen kannst, dass sich das Geld nur angesammelt hat.
    Es also kein verschwiegenes Vermögen ist.

    Ist es denn soviel darüber, dass Du Dir nicht noch irgendwas schönes leisten kannst?

    Meine Bewunderung! Ich hab das noch nie geschafft aus der Kohle Rücklagen zu bilden
    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
    Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    -Descartes-
    -

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