Sorry für die etwas fiese Frage, aber ist der derzeitige Besitzer der Ferienwohnung denn schon gestorben? Ich meine, die Anrechnung des Vermögens auf das Bafög hat ja den Sinn, daß wenn Du bei Bedarf selbst ausreichend Geld lockermachen kannst, keine Hilfe vom Staat brauchst (wie gut das umgesetzt ist, soll hier nicht diskutiert werden, aber das ist auf jeden Fall die Grundintention). Und wenn Du im Testament stehst, hat das ja zunächst mal keine Auswirkungen; derjenige kann ja noch wer weiß wie lange leben, so daß Du eben nicht bei Bedarf an diese 7000 Euro kommst. Desweiteren besteht natürlich immer noch die Gefahr, daß Du enterbt wirst oder solche Scherzchen. Von daher dürfe das Vermächtnis keine Auswirkungen auf Dein BAföG haben, solange derjenige noch lebt, und sobald derjenige gestorben ist und das Testament als rechtskräftig anerkannt ist, müßte es - meiner Meinung nach - voll angerechnet werden.
Ansonsten: Hast Du schon auf der BAföG-Homepage oder beim BAföG-Forum geguckt? Du kannst natürlich auch direkt zum BAföG-Amt gehen und nachfragen.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 3 von 3
-
12-08-2005 00:52 #1Unregistriert Gast
Bewertung von Immobilienerbschaft
Hallo zusammen,
vor einigen Monaten hab ich erfahren, dass ich als Vermächtnisnehmer in einem Testament eingesetzt bin. Das Vermächtnis ist 1/8 einer kleinen Ferienwohnung. Laut beauftragtem Makler dürfte mein Anteil so ungefähr 7000 Euro wert sein. Da Vermächtnis=Vermögen ist, würde ich gern wissen wie jetzt das Bafögamt den Wert davon festsetzt? Gibt es da irgendwelche Werttabellen oder wie wird das bestimmt?
Wäre toll, wenn jemand mir dazu was schreiben könnte....Vielen Dank im Voraus!
V.G
Harald
-
12-08-2005 09:21 #2"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
Copyright
Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
-
13-08-2005 14:57 #3Unregistriert Gast
Hallo Nachtgespenst,
es ist schon so, dass der ehemalige Besitzer gestorben ist! Außerdem bin ich "Vermächtnisnehmer" gegenüber meiner Tante, die als Vormundschaftsberechtigte über die behinderte Tochter des Verstorbenen das Vermächtnis verwaltet....Also alles recht verworren. Soviel ich aber weiß habe ich eindeutig durch das Vermächtnis Vermögen und zwar in Höhe von 1/8 der Wohnung. Die Wohnung steht leer, ist renovierungsbedürftig und ist deshalb seit Monaten beim Makler, der sie verkaufen soll.
Für meinen Weiterförderungsantrag möchte ich jetzt eben gern wissen wie der Wert angesetzt wird - ob die Aussage des Maklers ausreicht oder ob ein Gutachten etc. verlangt wird.
Natürlich muß ich so oder so auch noch selber beim Bafög-Amt nachfragen...wollte mich nur mal vorab erkundigen was da auf mich zukommen könnte.
V.G.
Harald
Ähnliche Themen
-
Toefltest bewertung
Von sonnengott im Forum Off-TopicAntworten: 3Letzter Beitrag: 04-05-2005, 14:50 -
Bewertung eines Auslandsaufenthalt
Von im Forum Studium + Arbeit im AuslandAntworten: 4Letzter Beitrag: 11-09-2004, 19:47


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren




Lesezeichen