Thema: Max
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19-08-2005 12:55 #1Unregistriert Gast
Max
Hallo.
Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe vor 1 1/2 Jahren 50 % des Grundstück meiner Großeltern als Schenkung erhalten. Die andere Hälfte gehört meiner Schwester.
Vorgeschichte:
Da ich immer sehr sparsam und alles für meine Wohnungseinrichtung nach meiner Bankkaufmannslehre gespart habe, hat sich natürlich auch etwas Vermögen angesammelt. Da es nun mit der Übernahme nicht geklappt hat, werde ich jetzt studieren.
Frage:
Dieses Jahr habe ich mit meiner Familie ein Gartenhaus auf dem Grundstück gebaut - musste sein, da die kleine Gartenlaube schon 30 Jahre alt war. Bezahlt wurde das Haus erst einmal von meiner Oma, da meine Schwester ebenfalls studiert und ich noch in der Ausbildung war. Angedacht war eine schrittweise Begleichung der Kaufsumme (ca. 2000 EUR für eine Bodenplatte und ca. 6000 EUR für das Gartenhaus plus Möbel). Mein Anteil sollte ich von dem Geld bezahlen was ich als ausgelernter Bänker erhalten sollte und meine Schwester von ihrem Verdienst nach dem Studium (in ca. 2 Jahren). Da ich nicht mit einem so hohen Schuldenberg (plus eventueller neuer Schulden durch das Studium) aus dem Studium starten möchte, will ich die Kosten nun sofort begleichen. Dadurch würde ich auch wieder unter die Freigrenze für die Bafög-Erteilung fallen.
Auf dem Grundstück besteht lebenslanges Nießbrauchsrecht für meine Oma.
Meine 1. Frage ist nun, ob ich das tun kann ohne dass das Bafögamt mir daraus einen Strick dreht?
2. Kann ich meinen Anteil am Grundstückswert (nur 766 EUR) wieder vom Vermögen abziehen da es durch Nießbrauch ja quasi unveräußerbar ist?
3. Das Gartenhaus wirkt sich ja nicht auf den Grundstückswert aus (oder doch?), aber fällt das in sonst eine Meldepflicht und wie ist es zu bewerten?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Gruß, Max.
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