Hi,
das kommt ganz darauf an, ob Dein Vater sich insofern eingekriegt hat, als daß er ohne BAföG-Amt im Nacken zahlt. Wenn Du keinen Antrag auf Weiterförderung stellst, funktioniert der Antrag auf Vorausleistung nicht mehr, was bedeutet, daß Dir das BAföG-Amt nicht mehr hilft, das Geld von Deinem Vater zu kriegen. Soweit ich weiß ...
Ich wünsch' Dir weiterhin ganz viel Kraft![]()
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15-09-2005 21:04 #1Unregistriert Gast
Elternlicher Unterhalt wegen Bafögablehnung
Hallo zusammen,
mir brennt da eine Frage auf der Seele die ich mir durch meine Suche im Internet leider nicht beantworten kann.
Vor einem Jahr hatte ich das Problem, dass mein Bafögantrag abgelehnt wurde, weil meine Eltern zu viel verdienten und auch immer noch verdienen. Das hatte zur Folge, dass der mir zustehende Betragt anteilhaft auf meine getrenntlebenden Eltern umgerechnet wurde. Mit meiner Mutter gabs keine Probleme, aber mein Vater wollte nicht zahlen. Ich habe lange mit mir gehadert, mich aber dann schweren Herzens dafür entschieden, das Bafög-Amt auf Vorausleistung gebeten. Seitdem ist mein Vater stinkesauer auf mich und hat mich direkt aus seinem Leben katapultiert.
Zu meiner Frage: Duch den Ablehnungsbescheid letztes Jahr wurde ja errechnet, wieviel Geld beide Elternteile zahlen müssen. Muss ich dieses Jahr wieder einen Bafögantrag stellen? (so wie beim normalen bafög, dass jährlich beantragt werden muss) Oder läuft die Unterhaltszahlung einfach so weiter, bis ich mein studium beendet habe?
vielleicht kann mir von euch jemand weiterhelfen..
vielen Dank im Voraus
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15-09-2005 22:06 #2"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
Copyright
Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.
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16-09-2005 02:45 #3Meinst du wirklich die Unterhaltszahlung (also das Geld, das dein Vater dir zahlt/zahlen sollte) oder die sogenannte "Unterhalts-Vorausleistung" des BAföG-Amtes?
Zitat von Unregistriert
In ersterem Fall bekommst du natürlich genau so lange Geld, wie dein Vater es dir überweist. Dies muss er bis zum Abschluss deiner ersten berufsqualifizierenden Ausbildung, ersatzweise bis zu deinem 27. Lebensjahr.
Bekommst du immer noch Vorausleistung des BAföG-Amtes (das ist aus deiner Frage nicht genau zu erkennen), so schau bitte einmal in den Bescheid des Amtes. Da müsste es eigentlich drin stehen. Außerdem müsstest du seinerzeit bei Antragsstellung deine Unterhaltsansprüche gegenüber deinen Eltern an das Land abgetreten haben. In dem entsprechenden Form-Schreiben hast du auch ein End-Datum für die Abtretung angegeben: "Meinen bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch gegen meinen Vater/meine Mutter . . . trete ich für die Zeit vom . . . bis . . . bis zur Höhe des mir gemäß § 36 Abs. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geleisteten Betrages an das Land ... ab."
Gruß,
Karendric
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Von Unregistriert im Forum Einkommen + AusgabenAntworten: 0Letzter Beitrag: 16-08-2005, 12:26


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