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  1. #1
    Jörg Gast

    zwischenmiete / anmeldung bei der stadt

    hallo!

    ich bin gerade für ein semester zur zwischenmiete in einem zimmer. wobei ich nicht bei der stadt angemeldet bin. ich will nun einen bafög antrag einreichen. dafür habe ich natürlich auch mit der vermieterin die mietbescheinigung ausgefüllt. gibt das vom bafög aus ein problem, wenn ich i der stadt nicht angemeldet bin? das ganze ist etwas verstrickt, denn derjenige, der eigentlich im zimmer ist, ist wahrscheinlich noch angemeldet..
    würde mich über auskunft freuen und bedanke mich schonmal.

    mfg,
    jörg

  2. #2
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    07.07.2005
    Beiträge
    1.562
    Hallo Jörg,

    geht es nur um ein Semester, kannst du deinen bisherigen Hauptwohnsitz behalten. Ummelden musst du dich erst, wenn du mehr als die Hälfte des Kalenderjahres dort bist, was bei einem Semester (ohne Semesterferien und Wochenende) ja wohl nicht der Fall sein dürfte.

    Ob noch jemand in dem Zimmer gemeldet ist, dürfte bei der Behörde sowieso nicht auffallen, da du bei der Anmeldung nur Straße und Hausnummer, nicht aber das Zimmer anmelden musst. Brauchst ja auch nicht Bescheid geben, wenn du innerhalb deiner WG in ein größeres Zimmer wechselst. :-)

    Gruß,
    Karendric

  3. #3
    Unregistriert Gast
    Zitat Zitat von Karendric
    Hallo Jörg,

    geht es nur um ein Semester, kannst du deinen bisherigen Hauptwohnsitz behalten. Ummelden musst du dich erst, wenn du mehr als die Hälfte des Kalenderjahres dort bist, was bei einem Semester (ohne Semesterferien und Wochenende) ja wohl nicht der Fall sein dürfte.

    Ob noch jemand in dem Zimmer gemeldet ist, dürfte bei der Behörde sowieso nicht auffallen, da du bei der Anmeldung nur Straße und Hausnummer, nicht aber das Zimmer anmelden musst. Brauchst ja auch nicht Bescheid geben, wenn du innerhalb deiner WG in ein größeres Zimmer wechselst. :-)

    Gruß,
    Karendric
    Es prüft auch keiner, ob zwei Leute im gleichen Zimmer leben, K.
    Steht noch die Frage inwieweit das BaföG-Amt nur einen Mietvertrag sehen will oder tatsächlich auch eine Meldebescheinigung der Gemeinde.

    Manche Städte sind wiederum ziemlich wild drauf, jeden Studenten als Hauptwohnsitznehmer in ihrer Stadt zu haben, versüßen einem das sogar mit Kino- und Theatergutscheinen oder 50-100 Euro bar auf die Hand bzw. bedrohen ehrliche Zweitwohnsitzanmelder mit Zweitwohnsitzsteuern.

    Abzüglich der Wochenenden und Semesterferien, die er offiziell natürlich zu Hause bei Mama verbringt, muß ein Student aber nicht zwingend den Hauptwohnsitz ändern.

  4. #4
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    07.07.2005
    Beiträge
    1.562
    Zitat Zitat von Unregistriert
    Es prüft auch keiner, ob zwei Leute im gleichen Zimmer leben, K.
    Doch, wenn einer der Bewohner zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört - gilt beispielsweise für Studis mit Kindern oder ALG-2-beziehenden Lebenspartnern.

    Gruß,
    Karendric

  5. #5
    Unregistriert Gast
    Zitat Zitat von Karendric
    Doch, wenn einer der Bewohner zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört - gilt beispielsweise für Studis mit Kindern oder ALG-2-beziehenden Lebenspartnern.

    Gruß,
    Karendric
    Ok, stimmt auch wieder. Diese Schnüffelei, ob vielleicht eine zweite Zahnbürste im Bad steht oder jemand zwei Paar Pantoffeln besitzt oder ein paar Unterhosen oder Socken in der falschen Größe in der Wäsche sind, kenne ich auch aus dem Fernsehen. Verstehen kann ich das nicht und die grundgesetzlich garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung gerät da auch ins Wanken.

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