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25-12-2005 23:30 #1mackenzie Gast
Leistungsnchweis nach der ZP?
Hallo,
habe folgende Frage: Ich habe nach dem 4. Semester meinen Leistunsgnchweis über die ZPs vorgelegt. Muss ich nun wieder einen Leistungsnachweis erbringen?
Muss die Prüfungsstelle wieder so einen Wisch ausfüllen?
Oder ist das nur im 4/5. Semester der Fall?
Wenn dann könnte ich das nicht, da ich das letzte Semester ein 6monatiges Praktikum absolviert habe...
Bitte um schnelle Antworten...
Danke schon mal
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29-12-2005 15:32 #2
Hallo,
also für BAföG brauchst Du keinen weiteren Leistungsnachweis, nur den nach dem vierten Semester.
Viele Grüße!"Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)
Copyright
Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.


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