Noch vor etwa 1-2 Jahren gab es diese Regelung in BaWü und offizielle Gremienarbeit wurde definitiv anerkannt. Mir ist nicht bewußt, dass dies geändert wurde und glaube ich auch nicht.
Nachschauen auf den Bafögseiten oder sonst wo (hast du anscheinend, wenn du § erwähnst). Dann zu deinem Bafög-Sachbearbeiter gehen, vorlegen, Bafög weiter beantragen und sich freuen.
Bei einem Jahr Fakrat könnte sein, dass du 'nur' ein Semester länger Bafög bekommst.Bin mir nicht sicher. Aber das ist auch was.
+ Antworten
Ergebnis 1 bis 4 von 4
-
09-01-2006 00:48 #1trine23 Gast
Bafög Förderungshöchstdauer Verlängerung
Hallo,
Habe da mal eine kurze Frage zum Bafög, hoffe iht könnt mir weiterhelfen
Im März 06 habe ich meine Förderungshöchstdauer fürs Bafög erreicht. Wollte
deshalb jetzt ein Bankdarlehen beantragen... Durch Zufall habe ich aber gelesen, dass es nach § 15. 3 (glaub ich) die Möglichkeit der Verlängerung der Förderungszeit aufgrund von Gremientätigkeit gibt. Ich war zwei Semester gewähltes Mitglied des Fakultätsrates unserer Uni. Das müsste doch eigentlich anerkannt werden, oder?
Habe meinen Bafög-Bearbeiter daraufhin angesprochen und er sagte mir, so eine
Regelung würde es nicht (mehr) geben. Kennt sich da jemand aus? Gibt es hier vielleicht Unterschiede zwischen den Bundesländern? Komme aus Baden-Württemberg.
-
09-01-2006 16:35 #2sowas Gast
-
09-01-2006 16:37 #3sowas Gast
Nachtrag: Im Fakrat musst du vor dem 8.Semester gewesen sein. (Ohne Gewähr)
-
24-01-2006 12:46 #4
Hi,
ich hatte im August genau das gleiche Problem in BaWü. Förderungshöchstdauer beendet, Diplomarbeit noch nicht fertig.
Habe dann versucht eine Überschreittung zu beantragen, weil ich seit drei Jahren engagiert in der Fachschaft un im Fakuktätsrat bin.
Grundsätzlich kein Problem. Allerdings mußt Du jede einzelne Stunde, die Du Gremienarbeit geleistet hast nachweisen. Und wenn Du quasi alles zusammen hast und von hinz und kunz gerannt bist, dann kann der liebe Bafögberater immer noch feststellen, dass die Belastung eventuell doch nicht so hoch war, dass es eine Studienverlängerung begründet. Möglicherweise ist das aber auch Sachbearbeiterabhängig
Das mit dem Bankdarlehen würde ich mir auch genau anschauen. Ich hatte meine Beihilfe zum Studienabschluss nämlich gerade beantragt, als ich aufgeklärt wurde, dass das Geld 6 Monate nach der letzten Leistung sofort zurück bezahlt werden muß. Und ob ich die Schulden dann gleich oder später mache, was solls!!!Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
-Descartes--
Ähnliche Themen
-
Bafög Weiterzahlung
Von armerStudent im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 7Letzter Beitrag: 14-11-2006, 00:18 -
Kein Bafög weil Italienerin
Von Unregistriert im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 34Letzter Beitrag: 12-12-2005, 16:12 -
zählt das BaföG selbst zum anzugebenden Vermögen?
Von Unregistriert im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 8Letzter Beitrag: 12-08-2005, 23:05 -
Bafög eingestellt - gibt es andere Möglichkeiten der Finanzierung?
Von Silke78 im Forum Förderungen + ZuschüsseAntworten: 8Letzter Beitrag: 03-08-2004, 16:56 -
BAföG, Stipendium...???
Von Gast im Forum Off-TopicAntworten: 4Letzter Beitrag: 14-06-2004, 16:03


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren




Lesezeichen