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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    trine23 Gast

    Frage Bafög Förderungshöchstdauer Verlängerung

    Hallo,
    Habe da mal eine kurze Frage zum Bafög, hoffe iht könnt mir weiterhelfen
    Im März 06 habe ich meine Förderungshöchstdauer fürs Bafög erreicht. Wollte
    deshalb jetzt ein Bankdarlehen beantragen... Durch Zufall habe ich aber gelesen, dass es nach § 15. 3 (glaub ich) die Möglichkeit der Verlängerung der Förderungszeit aufgrund von Gremientätigkeit gibt. Ich war zwei Semester gewähltes Mitglied des Fakultätsrates unserer Uni. Das müsste doch eigentlich anerkannt werden, oder?
    Habe meinen Bafög-Bearbeiter daraufhin angesprochen und er sagte mir, so eine
    Regelung würde es nicht (mehr) geben. Kennt sich da jemand aus? Gibt es hier vielleicht Unterschiede zwischen den Bundesländern? Komme aus Baden-Württemberg.

  2. #2
    sowas Gast
    Noch vor etwa 1-2 Jahren gab es diese Regelung in BaWü und offizielle Gremienarbeit wurde definitiv anerkannt. Mir ist nicht bewußt, dass dies geändert wurde und glaube ich auch nicht.
    Nachschauen auf den Bafögseiten oder sonst wo (hast du anscheinend, wenn du § erwähnst). Dann zu deinem Bafög-Sachbearbeiter gehen, vorlegen, Bafög weiter beantragen und sich freuen.
    Bei einem Jahr Fakrat könnte sein, dass du 'nur' ein Semester länger Bafög bekommst.Bin mir nicht sicher. Aber das ist auch was.

  3. #3
    sowas Gast
    Nachtrag: Im Fakrat musst du vor dem 8.Semester gewesen sein. (Ohne Gewähr)

  4. #4
    Avatar von Sila
    Sila ist offline "Doktorand" (150-299 Beiträge)
    Registriert seit
    29.11.2003
    Beiträge
    164
    Hi,

    ich hatte im August genau das gleiche Problem in BaWü. Förderungshöchstdauer beendet, Diplomarbeit noch nicht fertig.
    Habe dann versucht eine Überschreittung zu beantragen, weil ich seit drei Jahren engagiert in der Fachschaft un im Fakuktätsrat bin.
    Grundsätzlich kein Problem. Allerdings mußt Du jede einzelne Stunde, die Du Gremienarbeit geleistet hast nachweisen. Und wenn Du quasi alles zusammen hast und von hinz und kunz gerannt bist, dann kann der liebe Bafögberater immer noch feststellen, dass die Belastung eventuell doch nicht so hoch war, dass es eine Studienverlängerung begründet. Möglicherweise ist das aber auch Sachbearbeiterabhängig

    Das mit dem Bankdarlehen würde ich mir auch genau anschauen. Ich hatte meine Beihilfe zum Studienabschluss nämlich gerade beantragt, als ich aufgeklärt wurde, dass das Geld 6 Monate nach der letzten Leistung sofort zurück bezahlt werden muß. Und ob ich die Schulden dann gleich oder später mache, was solls!!!
    Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
    Denn jedermann ist überzeugt, dass er genug davon habe.
    -Descartes-
    -

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