Beim Asta fragen kann nicht schaden (habt ihr da ein Sozialreferat?). Dem Amt auf jeden Fall schriftlich eine (inzwischen kurze) Frist setzen, bis der Antrag bearbeitet sein muss. Falls gar nichts hilft: An das zuständige Amtsgericht wenden. Dort kann man dir helfen (z.B. durch Rechtsberatung).Ich verzweifel ^^ Kann mir jemand helfen, weiß jemand an wen man sich bei solchen Fällen wenden kann?
Im Internet gibts auch was dazu, z.B. http://www.finanztip.de/recht/sozial...auszahlung.htm
und auch unter http://www.beamte4u.de/erstantrag.html :
"Übrigens: Wenn der vollständige Erstantrag schon seit sechs Wochen beim BAföG-Amt liegt, ohne das dieses den Antrag befürwortet oder abgelehnt hätte, oder aber Sie warten schon länger als zehn Wochen vergeblich auf die Auszahlung des BAföG, dann haben Sie grundsätzlich das Recht, Ausbildungsförderung in Höhe von bis zu 360 Euro monatlich für maximal vier Monate zu bekommen."
Ciao,
Neroli
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16-01-2006 13:21 #1jenn< Gast
Hilfe! Seit 4 monaten kein Bafög
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich habe folgendes Problem..
Ich bin momentan in der Erziehungszeit und beziehe Arbeitslosengeld, mein Freund (gleichzeitig auch der Vater des Kindes) studiert im 5. Semester Bwl.
Nun zu meinem Problem. Seit nun mehr 4 Monaten schafft es das Bafög -Amt nicht seinen Antrag zu bearbeiten..es können keine Rechnungen mehr bezahlt werden etc.
Er war natürlich schon mehrmals da, wohnen praktischerweise am Campus, jedesmal wird ihm zugesichert, dass der antrag bearbeitet ist, die Tage eine Bestätigung rausgeht -aber es passiert einfach nichts.
Ich verzweifel ^^ Kann mir jemand helfen, weiß jemand an wen man sich bei solchen Fällen wenden kann?
LG, Jenny
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16-01-2006 13:26 #2
Geändert von Neroli (16-01-2006 um 13:30 Uhr)
Life’s about film stars and less about mothers
It’s all about fast cars cussing each other
But it doesn’t matter cause I’m packing plastic
and that’s what makes my life so fucking fantastic
Lily Allen - The Fear
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16-01-2006 13:31 #3jenn< Gast
oh gott..
..ich danke dir!!
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16-01-2006 13:41 #4
Vier Monate sind für das BAföG-Amt nach meiner Erfahrung keine ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit, aber Hilfe könnt Ihr euch trotzdem holen.
Für das BAföG sind grundsätzlich die Verwaltungsgerichte zuständig. Geht also zum nächsten Verwaltungsgericht und stellt einen Eilantrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen das BAföG-Amt. Wird diesem Antrag stattgegeben, sollte dein Freund einen vorläufigen Bescheid und Geld bekommen.
Gruß,
Karendric
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16-01-2006 14:36 #5jenn< Gast
ja..
..das mit der Wartezeit kenne ich natürlich schon, allerdings ist es ja kein Erstantrag.
Naja, ich muss halt nicht alles verstehen.
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