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  1. #1
    black&white ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    07.02.2006
    Beiträge
    4

    BAFÖG-Antrag zurückziehen?

    Hallo Zusammen!
    Nur eine kurze, aber sehr wichtige Frage!!!

    ich habe vor einer Woche einen negativen Bafög-Bescheid (Schüler -Bafög) bekommen.

    Kann ich jetzt noch diesen Antrag zurückziehen? Wie lang ist die Widerspruchsfrist dafür?

    Da ich mittlerweile verheiratet bin, kann ich grundsätzlich einen neuen Antrag beim anderen Landkreis stellen. Oder?

    Vielen dank!

  2. #2
    Avatar von KleinesGespenst
    KleinesGespenst ist offline Moderator
    Registriert seit
    28.12.2004
    Beiträge
    5.262
    Hallo,

    wieso möchtest Du den Antrag zurückziehen? Was soll das bringen? Die Widerspruchsfrist und -stelle steht auf Deinem BAföG-Bescheid drauf, die weiß ich auch nicht aus dem Kopf.

    Aber das BAföG-Amt ist doch vernetzt, und es ist alles einheitlich geregelt, d.h. mit Deiner Hochzeit und Deinem Umzug dürfte sich meines Wissens nichts außer vielleicht Deinem Bedarfssatz ändern, und das neue BAföG-Amt kriegt auf jeden Fall Deinen alten Antrag mit. Bekommst Du von Grund auf kein BAföG? Oder kommt einfach nur unterm Strich nichts raus? Im zweiten Fall kannst Du vielleicht von den anderen Sätzen profitieren (andere Miete, was auch immer), aber Antrag zurückziehen und dann woanders neu stellen bringt meines Wissens gar nichts.

    Ich würde an Deiner Stelle den Ablehnungsbescheid genau studieren und im Zweifelsfall beim BAföG-Amt nachfragen.

    Viele Grüße!
    "Wir sind durch Feuer und Wasser gegangen, aber du, Gott, hast uns herausgeführt ins Weite." (Psalm 66,12)

    Copyright Hier provisorisch die Quellenangabe: alles, was einen Bezug zu Otfried Preußlers kleinem Gespenst hat, ist aus: Preußler, Otfried: "Das kleine Gespenst", Thienemann-Verlag, 1984. Ab sofort distanziere ich mich jedenfalls vollständig von Otfried Preußlers kleinem Gespenst und bin ein beliebiges kleines Gespenst.

  3. #3
    black&white ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
    Registriert seit
    07.02.2006
    Beiträge
    4
    Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung mit einem ähnlichen Fall gehabt?

    Die Ursache für den Ablehnungsbescheid ist, die, dass ich im Zeitraum der Antragstellung knapp 5000 Euro als Vermögen gehabt habe und das auch im Antrag angegeben habe (Bausparverträge etc). Einen Monat vor der Antragsstellung habe ich zusätzlich noch mein Sparbuch aufgelöst und 7000 Euro abgehoben. Da ich für das Verbrauch des "Angesparten" nicht ausreichend Belege vorlegen konnte, wurden die kompletten 12000 Euro als mein Gesamtvermögen gerechnet.

    Dass ich für die 7000 meine Wohnung renoviert (da Wassereinbruch) und von dem Rest ein gebrauchtes Auto gekauft habe, konnte ich nicht nachweisen......

    Deswegen steh ich nun vor der Entscheidung, diesen Antrag zurückzuziehen oder eine Klage gegen den Bescheid einzulegen.

    Da meine Erfolgschancen bei einer Klage gleich Null sind (keine Belege für die 5000 Euro vorhanden), hab ich mir überlegt den Antrag zurückzuziehen und einen neuen zu stellen, vor allem da sich meine Vermögensverhältnisse seit August 2005 radikal geändert haben. Ansonsten müsste ich meine Ausbildung abbrechen.....

    Was würdet ihr mir da raten?

  4. #4
    Avatar von Karendric
    Karendric ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    07.07.2005
    Beiträge
    1.562
    Zitat Zitat von black&white
    Dass ich für die 7000 meine Wohnung renoviert (da Wassereinbruch) und von dem Rest ein gebrauchtes Auto gekauft habe, konnte ich nicht nachweisen......
    Hier musst du ansetzen. Sollte es Wasserschaden und Autokauf wirklich gegeben haben, musst du hierüber Quittungen vorlegen. Es ist für das BAföG-Amt nicht nachvollziehbar, dass Renovierungsleistungen für 7.000 Euro ohne Baumarktquittungen und Handwerkerrechnungen möglich sind, und es ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, dass ein PKW ohne Kaufvertrag und Quittung erworben wurde. Solange du dieses verständliche Misstrauen nicht ausräumen kannst, bringt dir ein Neuantrag nichts.

    Sobald du die Quittungen vorlegen kannst, kannst du Widerspruch gegen den BAföG-Bescheid einlegen. Hierfür hast du einen Monat ab Zustellungsdatum der BAföG-Ablehnung Zeit.

    Ein Neuantrag an anderem Ort, bei dem du die zuvor genannte Ansparsumme verschweigst, ist übrigens strafbar - aber das nur am Rande.

    Gruß,
    Karendric

  5. #5
    Klausi n.e. Gast
    Hmm. Na, so schwer sollte es doch aber nicht sein, eine Renovierung einer Wohnung und den Autokauf nachzuweisen.

    Neben den Handwerkerrechnungen für Renovierung und dem Kaufvertrag für das Auto sind ja schließlich auch immer noch die materiellen Werte mit dem entsprechend erkennbaren Wert vorhanden.

    Was anderes wäre es, wenn man für 12 T? Bonbons kauft und diese unten Leuten auf der Straße verteilt, um hinterher festzustellen, daß man keine Quittung dafür hat.

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