Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag für Ledige liegt zur Zeit bei 7664 Euro zzgl. Werbungskosten. Natürlich darfst du auch mehr verdienen, aber für das darüber hinaus gehende Einkommen musst du Einkommensteuer zahlen. Zuviel gezahlte Steuern kannst du dir im Folgejahr über den Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen.Zitat von besart
Der Anspruch auf Kindergeld verfällt, wenn du nach Abzug der Werbungskosten im Jahr mehr als 7.680 Euro verdienst. Das ist bei dir nicht der Fall. Du musst also nichts zurückzahlen.Zitat von besart
Ob du das Geld gespart oder ausgegeben hast, hat auf die Steuerpflicht keinen Einfluss.Zitat von besart
HTH,
Karendric
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21-02-2006 00:08 #1besart Gast
Steuerfreiebetrag // Bafög // ...
Hallo,
habe im Jahr 2005 ein Praxissemester gehabt und da habe ich einiges verdient. Nebenbei bekomme ich auch einbißchen Bafög (210,- €). Nach dem Praxissemester habe ich auch einen Nebenjob gehabt, da habe ich auch einiges verdient. Wenn ich alles zusammenrechne, dann komme ich im Jahr 2005 auf 7240 €. Meine Eltern bekommen noch Kindergeld für mich.
Meine Frage wieviel ist der Steuerfreibetrag und bis wieviel kann man in einem Jahr verdienen? Muss man das Kindergeld zurückzahlen?
Bedanke mich schon jetzt (ich hoffe nicht, das ich was zurückzahlen muss, den es ist nicht übrig geblieben!)
Besart
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21-02-2006 01:02 #2
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21-02-2006 10:55 #3besart Gast
Hallo Karendric,
vielen Dank für die schnelle Antowort. Aber jetzt habe ich noch eine Frage. Habe heute nochmal nachgerechnet! und im Jahr 2005 habe ich insgesamt 8030 (ohne Kindergeld) verdient. Bei der Werbungskosten gab es früher einen Paushbetrag von ca. 1000 € glaube ich, wie ist es im Jahr 2005? Da der Einkommensteuer-Grundfreibetrag bei 7664 € liegt und ich diese Betrag um 366 € überschritten habe, d.h. ich muss das Kindergeld für das Jahr 2005 zurückzahlen, oder? Und ob ich Werbungskosten in höhe von 366 € habe, glaube ich nicht!
Gruß
Besart
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21-02-2006 11:39 #4
Registrierter Benutzer
- Registriert seit
- 11.12.2003
- Beiträge
- 2.761
Der Werbungskostenpauschalbetrag liegt bei 920 Euro, zumindest tat er das im vorletzten Jahr noch. Weiterhin sei ausdrücklich darauf hingewiesen mal in aktuellen Merkblättern zum Kindergeld nachzulesen. Es gab da im letzten Jahr ein höchstrichterliches Urteil, inwieweit Sozialversicherungsbeiträge ebenfalls abzugsfähig sind von dem betreffenden Einkommen, um die Grenze für Unschädlichkeit für das Kindergeld zu unterschreiten.
Zitat von besart
Außerdem verweise ich vorsichtshalber mal darauf, dass dieser Grenzbeitrag nach meiner Kenntnis sich auf das erzielte Bruttoeinkommen bezieht.
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21-02-2006 19:28 #5mac78 Gast
Der Grenzbetrag liegt bei 7680 Euro pro Jahr.
Außerdem kann man vom Brutto 920 Euro Werbungskostenpauschale abziehen.
Und neu ist, daß man die bezahlten Sozialbeiträge ebenfalls vom Brutto abziehen darf. (Urteil des BVerfG vom Januar 2005).
Momentan ist auch noch ein Verfahren am Laufen, das klären soll, ob auch Steuern (so man welche bezahlt hat) abzugsfähig sind. Aber das kann noch dauern, bis das geklärt ist.
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