Ich nehme an, es geht hier um Förderung nach BAföG. Der erste Wechsel nach einem Semester ist grundsätzlich noch vermittelbar und wird in der Regel vom BAföG-Amt akzeptiert.
Darüber hinaus akzeptiert das BAföG-Amt in Ausnahmefällen Verzögerungen durch Krankheit und verlängert die Förderungszeit auf Antrag (§ 15 Abs. 3 Nr. 1). Bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Monaten bist du allerdings verpflichtet, dies dem BAföG-Amt mitzuteilen und für die Dauer der Erkrankung überbrückend ALG II zu beantragen. Hast du das getan?
Bezüglich einer weiteren Förderung wäre vermutlich die Frage interessant, ob die Exmatrikulation und der daraus folgende erneute Studiengangwechsel ebenfalls krankheitsbedingt waren. Ist dies nicht der Fall, hast du wohl schlechte Karten.
Alternativ solltest du vielleicht schon mal über ein Bildungsdarlehen zur Studienfinanzierung nachdenken.
Gruß,
Karendric
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03-03-2006 11:40 #1
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Förderung für drittes Studium?
Hallo!
Ich hab mich erstmals im SS03 zum Schein für Geologie Dipl. eingeschrieben. Dann im WS03/04 für Jura StEx. Da bin ich dann im SS05 wegen endgültigen Nichtbestehens der Zwischenprüfung ausgeschieden. Nun habe ich mich zum SS06 für Wirtschaftsrecht eingeschrieben.
Grundsätzlich dürfte ich jetzt keine Förderung mehr erhalten. Allerdings kann ich als Grund für mein bisheriges Versagen eine langfristige psychische Erkrankung anführen. Hat jemand Erfahrungen damit, wie es um die Erfolgsaussichten steht auch für den dritten Studienversuch noch Förderung zu erhalten und wie dabei ggf. besonders vorzugehen ist?
Gruß
pint
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03-03-2006 11:57 #2
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03-03-2006 12:15 #3
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Genau, es geht um BAFöG. Ich habe mich leider nicht mit dem Amt in Verbindung gesetzt wegen meiner Krankheit und habe auch nicht ALG beantragt.
Nehmen wir mal an dass das mit BAFöG nichts wird. Wie sind die Bedinungen für so einen Bildungskredit?
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03-03-2006 12:24 #4
Zum Bildungskredit verweise ich dich auf den Link http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bildungskredit.php. Hier ist momentan - bedingt durch die Einführung der Studiengebühren - vieles im Fluss. Es kann also interessant sein, sich auch regelmäßig bei anderen Institutionen über einen Kredit schlau zu machen.
Vielleicht solltest du aber zuerst das Gespräch mit dem BAföG-Amt suchen und deinen Fall schildern. Gerade psychische Erkrankungen werden ja oft vom Erkrankten lange nicht als solche erkannt und deine Situation rechtfertigt daher möglicherweise die Inansprachnahme einer Härtefallregelung. Aber das kann dir wirklich nur da Amt sagen.
Gruß,
Karendric
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10-03-2006 16:33 #5
"Abiturient" (0-19 Beiträge)
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Hallo,
danke für die Auskunft. Dann wende ich mich wohl mal ans Amt. Vielleicht lassen die ja mit sich reden, was mich wundern würde. Andererseits: Wie kann ich mich darauf vorbereiten? Oder welche Alternativen gibt es, wenn ich denen ganz nüchtern meinen Fall berichte und die sagen dass mit der Krankheit reicht uns nicht.
Der Bildungskredit kommt für mich vorerst nicht in Frage, da ich ja vorher bis zur Zwischenprüfung finanziell durchhangeln muss.
Gruß
pintGeändert von donniedarko (10-03-2006 um 16:46 Uhr)
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