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  1. #1
    Osho ist offline "Abiturient" (0-19 Beiträge)
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    1

    Frage Bafög + vergessenes Konto

    Hallo,

    mit erschrecken habe ich gestern beim durchschauen eines Ordners einen Kontoauszug gefunden, der Kontostand beläuft sich auf 250 Euro. Das Konto hatte mal mein Stiefvater für mich angelegt, deshalb hatte ich es wohl vergessen. Eigentlich ja eine super Sache, jedoch hab ich dieses Geld nicht bei meinen Bafög-Antrag angegeben: Mein Vermögen war zwar nicht so hoch das ich mit diesen 250 Euro über die Grenze von 5200 Euro kommen würde, aber was soll ich jetzt tun? Soll ich das Konto angeben oder lieber nicht? Aber was wenn sie mir dann auf die Schliche kommen? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit sowas?
    Danke Osho

  2. #2
    Mme_X Gast
    Ich würde es vorsichtshalber angeben, denn zu befürchten hast du nichts, da du nicht über die Vermögensgrenze kommst. Wenn das Geld auf deinen Namen angelegt ist (So habe ich es auch verstanden.), dann könnten sie das schon rausfinden, und dann kann's evtl. unangenehm werden (Weiß nicht, wie das ist, wenn du auch damit nicht über die Grenze kommst.). Sag halt einfach, das Konto hat dein Stiefvater angelegt und du wusstest nichts. Wie gesagt, da es nichts ändern wird, werden sie auch nichts sagen. Und es ist besser, als wenn sie's dann irgendwie hintenherum rauskriegen.

    Erfahrung (über Dritte) hab ich nur diesbezüglich, dass die Hölle los sein kann, wenn sie ein Konto entdecken, das nicht gemeldet wurde. In dem besagten Fall jedoch war es so, dass sie bei einem Freund ein auf seine Eltern umgeschriebenes Konto entdeckten. Das Blöde daran war, dass das Konto erst nach Beantragung des Bafögs umgeschrieben wurde. Da wurde dann mit Staatsanwaltschaft gedroht. Geendet hat es damit, dass die Eltern bezeugten, dass das Geld eigentlich ihnen gehört und gut war's. Allerdings musste der Bafög-Empfänger mind. 700 Euro zurückzahlen, ich glaube für den Zeitraum zwischen Erstbeantragung und Umschreibung.

    Aber wie gesagt, bei dir macht das alles nichts aus. Es ist einfach nur besser, du sagst das, weil die ganz schön stinkig werden, wenn sie selbst was rauskriegen, und die Mittel zum Nachforschen haben sie ja.

    P.S.: Falls du allerdings meinst, dass das Konto auf deinen Vater läuft und er dir das Geld irgendwann geben will, dann musst du es meiner Meinung nach nicht angeben, es läuft ja nicht auf deinen Namen.

  3. #3
    Paracelsus ist offline "Dekan" (1500-2999 Beiträge)
    Registriert seit
    06.01.2004
    Beiträge
    2.726
    Zitat Zitat von Osho
    mit erschrecken habe ich gestern beim durchschauen eines Ordners einen Kontoauszug gefunden, der Kontostand beläuft sich auf 250 Euro. Das Konto hatte mal mein Stiefvater für mich angelegt, deshalb hatte ich es wohl vergessen.
    Einfache Sache:
    - ist Dein Stiefvater Kontoinhaber? -> lass es so, wie es ist
    - bist Du Kontoinhaber? -> gib es nachträglich an - Konsequenzen ergeben sich ja daraus keine und man wird Dir die Ehrlichkeit nicht negativ ankreiden. Allerdings könnte man im Umkehrschluß Dir noch weitere versteckte Konten unterstellen, falls es doch mal dem BaföG-Amt zu Ohren kommen sollte, was für Dich einfach unnützer Ärger ist.

    Ehrlichkeit zahlt sich in diesem Fall sicher aus, und sei es nur durch das völlig ruhige Gewissen...

    P.

  4. #4
    Unick Gast
    Zitat Zitat von Osho
    Mein Vermögen war zwar nicht so hoch das ich mit diesen 250 Euro über die Grenze von 5200 Euro kommen würde, aber was soll ich jetzt tun?
    In welchem Deutschland kann man denn mit 5200 Euro Erspartem noch BaFöG beziehen?

  5. #5
    Klausi ist offline Registrierter Benutzer
    Registriert seit
    11.12.2003
    Beiträge
    2.761
    Zitat Zitat von Unick
    In welchem Deutschland kann man denn mit 5200 Euro Erspartem noch BaFöG beziehen?
    In diesem. Siehe § 29 BaFöG.

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